Rente berechnen: So ermitteln Sie Ihre Rente - einfach und verständlich

Jedes Jahr erhöht sich der Anteil des Einkommens, den Rentner versteuern müssen. Daher ist die Berechnung der Rente ein komplexes Thema. Wir erklären leicht verständlich, wie Sie Ihr Nettoeinkommen in der Rente berechnen.

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Wer im Alter nicht jeden Cent zusammenkratzen will, sollte sich über die Steuern, die von der Rente abgehen, informieren. (Foto) Suche
Wer im Alter nicht jeden Cent zusammenkratzen will, sollte sich über die Steuern, die von der Rente abgehen, informieren. Bild: picture alliance/dpa | Fernando Gutierrez-Juarez
  • Die Berechnung der Rente ist ein komplexes Thema
  • Besonders der Freibetrag führt zu Verwirrung
  • Wir erklären mit Beispielen die Renten-Rechnung

In diesem Jahr werden rund eine Million Menschen in Deutschland erstmals Rente beziehen. Damit müssen sie auch das erste mal als Rentner Steuern und Sozialabgaben zahlen. Die Berechnung der Steuern wirkt auf den ersten Blick ziemlich kompliziert. Wir zeigen, wie Sie ganz einfach Ihre Einkommensteuer und Sozialabgaben nach Renteneintritt berechnen können - ganz ohne Verwirrung.

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Berechnung der Sozialabgaben für Rentner

Nicht nur für neue Rentner kann es bei den Berechnungen zu Verwirrung kommen: So verschieben sich Freibeträge und die Höhe der Sozialabgaben. Letztere sind relativ einfach zu berechnen: Renten- undArbeitslosenversicherung müssen Sie als Rentner nicht mehr bezahlen. Was bleibt, sind die Krankenkassenbeiträge mit einem Anteil von derzeit 7,3 Prozent sowie der Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,5 Prozent. Zusätzlich müssen Rentner auch die Kosten für die Pflegeversicherung von 3,4 Prozent selbst tragen. Unabhängig von der Bruttorente werden somit schon mal 13,2 Prozent von ihrer Rente abgezogen.

Der Freibetrag - Darum muss immer mehr Rente versteuert werden

Komplexer wird es bei der Berechnung der Einkommensteuer. Dabei rutschen durch die im Juli anstehende Rentenerhöhung zudem hunderttausende Rentner über die Schwelle zur Einkommensteuer. Dafür müssen Sie zunächst Ihren Rentenfreibetrag ermitteln. Dieser bleibt generell steuerfrei. Dieser Freibetrag hat keinen festen Wert, sondern ist ein Prozentsatz von der Bruttorente, der sich nach dem Jahr Ihres Renteneintritts richtet. Dabei gilt der Prozentsatz des Jahres nach Ihrem Renteneintritt. Wer 2025 zum ersten Mal Rente bezieht, muss also den Rentenfreibetrag aus dem Jahr 2026 anwenden. Wer 2004 in Rente ging, durfte sich über einen Freibetrag von 50 Prozent freuen.

Seitdem fällt er jedes Jahr weiter, wodurch der zu versteuernde Anteil der Rente immer größer wird. Neu-Rentner erhalten im Jahr 2025 einen Freibetrag von 16 Prozent. Ab Renteneintritt bleibt der Prozentsatz dann für Sie gleich. Neben dem Rentenfreibetrag können Sie von Ihrer Bruttorente auch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro pro Jahr und eine Sonderausgabenpauschale von 36 Euro abziehen. Zudem sind die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung steuerfrei. Was nach Abzug des steuerfreien Betrags also übrig bleibt, ist das zu versteuernde Einkommen.

Beispielrentner A.: Bei weniger Rente zahlen werden keine Steuern fällig

Sehr viele komplexe Regelungen - doch am Beispiel veranschaulicht schaut es schon mal ein wenig einfacher aus. Beispielrentner A. ist 2010 in Rente gegangen und bezieht monatlich 1200 Euro brutto. Davon gehen bereits 13,2 Prozent für die Sozialabgaben ab, also 158,40 Euro. Der Rentenfreibetrag, der für A. gilt, lag 2011 (da er 2010 in die Rente eintrat) bei 38 Prozent. 456 Euro von den ursprünglichen 1200 Euro sind also steuerfrei. Übrig bleiben noch 744 Euro im Monat oder 8928 Euro im Jahr. Davon werden die Werbungskosten und die Sonderabgabenpauschale sowie die Sozialabgaben abgezogen. Im Jahr verbleiben somit noch 6889,20 Euro. Der Betrag liegt unter dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro, daher muss A. keine Steuern auf seine Rente abgeben.

Beispielrentner B.: So viel Netto bleibt bei 2000 Euro Rente über

Rentner B. wiederum ist ein Neu-Rentner aus dem Jahr 2025 und erhält 2000 Euro brutto. Auch er zahlt Sozialabgaben in Höhe von 13,2 Prozent, also 264 Euro in seinem Fall. Für die Einkommensteuer hat er den Freibetrag von 2026 zur Verfügung - also 16 Prozent. 320 Euro pro Monat sind damit von den 2000 Euro steuerfrei. Abgezogen werden noch die Sozialabgaben, die Werbungskostenpauschale und die Sonderausgabenpauschale. Übrig bleiben 1404,50 Euro pro Monat oder 16.854 Euro pro Jahr. Darauf kommt nun auch die Einkommensteuer, denn B. liegt über dem Grundfreibetrag. Diesen erhält er zwar, doch die 4758 Euro im Jahr, die er darüber liegt, müssen versteuert werden. Auf die restlichen 4758 Euro müssen 877,18 Euro Steuern gezahlt werden, also etwa 18,4 Prozent. Netto blieben B. also 1662,90 Euro im Monat.

Mehr Infos und Rechner für Rentenbeginn und -höhe finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.

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