
- Produktrückruf aktuell im März 2025
- Alnatura ruft Tiefkühl-Rahmspinat zurück
- Kundinnen und Kunden erhalten Geld zurück: Weshalb wird das TK-Gemüse zurückgerufen?
Wer keine welken Salatblätter, schrumpelige Möhren oder verschimmelte Paprikaschoten in seinem Kühlschrank will, aber trotzdem nicht auf eine gesunde Ernährung verzichten möchte, der wird sich über das Gemüse-Angebot in der Tiefkühl-Abteilung freuen: Küchenfertig und leicht portionierbar warten dort alle erdenklichen Gemüsesorten. Allerdings wird aktuell vor dem Verzehr eines bestimmten tiefgekühlten Gemüseproduktes gewarnt.
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Produktrückruf aktuell: Tiefkühl-Rahmspinat von Alnatura zurückgerufen
Der im März 2025 veröffentlichte Produktrückruf stammt von der Alnatura Produktions- und Handels GmbH mit Sitz in Darmstadt und bezieht sich auf dem tiefgefrorenen Rahmspinat, den das Unternehmen in der 450-Gramm-Packung anbietet. Der TK-Rahmspinat sollte aus einem besorgniserregenden Grund nicht verzehrt werden: Alnatura warnt, dass in einer bestimmten Charge des TK-Produktes Fremdkörper aus Plastik entdeckt wurden, die das Gemüse zu einer Gesundheitsgefahr machen.
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Verbraucher aufgepasst: Dieses TK-Gemüse auf keinen Fall verzehren!

Der bundesweit gestartete Produktrückruf gilt demnach für den "Alnatura Rahmspinat tiefgefroren, grob gehackt mit Sahne verfeinert" in der 450-Gramm-Packung. Von der Verbraucherwarnung betroffen sind Produkte mit der Chargen-/Lotnummer L240924 N3 sowie dem Mindesthaltbarkeitsdatum 25.03.2026, das auf der Seite der Faltschachtel aufgedruckt ist.
Warnung vor Tiefkühl-Gemüse: Kundinnen und Kunden erhalten Kaufpreis zurück
Der Rahmspinat aus der genannten Charge sollte der Alnatura-Warnung zufolge nicht mehr verzehrt werden. Kundinnen und Kunden, die den beanstandeten Tiefkühl-Rahmspinat in einer Alnatura-Filiale oder in anderen Verkaufsstätten erworben haben, werden gebeten, das Produkt zurückzubringen, der Kaufpreis werde bei Rückgabe erstattet.
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loc/news.de/dpa
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