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Architekt Gehalt aktuell 2024: Was verdient ein Architekt netto?

Architekten gehören zu den besser bezahlten Beschäftigten. Ihr Einkommen liegt über dem allgemeinen Schnitt von 3.796 Euro. Im Vergleich mit ähnlich qualifizierten Beschäftigten ändert sich das Bild aber. Lesen Sie hier die genauen Zahlen und die wichtigsten Hintergründe.

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Geld Bild: Adobe Stock / RomanR

Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit verdienen Architekten in Deutschland im Mittel 4.551 Euro. Dieses sogenannte Medianentgelt bedeutet, dass eine Hälfte der Architekten in Deutschland mehr als 4.551 Euro verdient, die andere Hälfte weniger.
Wer als Architekt weniger als 3.618 Euro verdient, gehört zu dem Viertel mit dem niedrigsten Gehalt. Um in diesem Beruf dagegen dem reichsten Viertel anzugehören, ist ein Bruttoeinkommen von mehr als 5.969 Euro nötig.
Als Datengrundlage haben wir die Rubrik "Architektur - Experte" aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit verwendet. Es handelt sich also um eine Tätigkeit, für die üblicherweise ein Master-Abschluss oder eine besondere Spezialisierung nötig ist. In der Systematik der Bundesagentur für Arbeit wird das als Experten-Niveau bezeichnet.

Was verdienen Architekten netto im Monat?

Ein Architekt ohne Kinder und in der Steuerklasse I oder IV verdient rund 2.885 Euro netto im Monat. Rund 36,6 Prozent seines Einkommens von 4.551 Euro gehen als Steuern und Abgaben an den Staat.
Zunächst haben wir 21,0 Prozent Sozialabgaben abgezogen, also 956 Euro. Je nach Krankenkasse können es etwas mehr oder weniger sein.
Sozialversicherungsbeiträge können überwiegend von der Steuer abgesetzt werden. Auf den Restbetrag entfallen 710 Euro Steuern.
Die von uns verwendete Steuerklassen I und IV gelten für Alleinstehende sowie für Paare, in denen beide Partner die gleiche Steuerklasse gewählt haben. Weitere steuerliche Absetzmöglichkeiten, etwa für Kirchensteuern, Spenden, aber auch Kosten für das Pendeln oder einen Telearbeitsplatz haben wir nicht berücksichtigt, auch Kinderfreibeträge können die Steuer weiter senken. Wer dagegen die Steuerklassen V oder VI gewählt hat, zahlt mehr Steuern.

Was verdienen Stadtplaner?

Alternativ können Beschäftigte den Beruf als Stadtplaner wählen (offiziell: "Stadt- und Raumplanung - Experte"). Ein Stadtplaner verdient mit 4.902 Euro rund 351 Euro mehr als einer Architekt. Ein Viertel der Stadtplaner verdient weniger als 4.064 Euro, ein Viertel mehr als 5.998 Euro. Bei Architekten liegen diese Werte bei 3.618 und 5.969 Euro.

Wie viele Architekten gibt es in Deutschland?

Die Angaben zum Entgelt basiert auf den von den Arbeitgebern gezahlten Sozialversicherungsabgaben. Demnach gab es 55.972 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Architekten, die in Vollzeit arbeiten. Teilzeitkräfte gehen nicht in die Statistik ein, da ihr Einkommen nicht mit dem von Vollzeitbeschäftigten vergleichbar ist. Genauso bleiben Selbständige und Beamte außen vor.
Im Beruf des Stadtplaners arbeiten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit aktuell 0 Beschäftigte in Vollzeit.
Daneben kann es weiter Beschäftigte mit ähnlichen Aufgaben geben, hinzu kommen Teilzeitbeschäftigte.

Verdienen Architekten mehr Geld als andere Beschäftigte?

Architekten liegen mit ihrem Median-Gehalt von 4.551 Euro über dem Durchschnitt. Insgesamt verdienen Vollzeitbeschäftigte in Deutschland im Mittel 3.796 Euro, also weniger. Ein anderes Bild ergibt sich, wenn nur Menschen mit ähnlichem Qualifikationsniveau herangezogen werden, in diesem Fall Experte-Berufe. Für diese liegt das Median-Einkommen aktuell bei 6.057 Euro und damit deutlich niedriger als in Vollzeit beschäftigten Architekten.

Auf welchen Daten basiert die Auswertung zum Einkommen von Architekten?

Die Angaben zu den Entgeltsummen und zur Zahl der Beschäftigten stammen von der Bundesagentur für Arbeit. Diese entnimmt die Zahlen den Sozialversicherungsmeldungen der Arbeitgeber.
Demzufolge finden sich die Einkommen von Beamten, Soldaten und Selbständigen nicht in den Daten, denn diese Berufsgruppen zahlen keine Beträge zur Sozialversicherung.

Wie aussagekräftig sind die Angaben zur Qualifikation?

Die von uns verwendeten Daten der Bundesagentur für Arbeit identifizieren jeden Beruf anhand einer fünfstelligen Nummer. Die ersten vier Stellen gegen die Tätigkeit an. 2923 steht dabei für Berufe in der Fleischverarbeitung. Die fünfte Stelle gibt Auskunft über die Ausbildung. Die 1 kennzeichnet Helferberufe, die 2 Fachkräfte, die 3 Spezialisten und 4 für Experten. Die 29232 ergibt deshalb eine Fachkraft in der Fleischverarbeitung, also einen Metzger oder Fleischer. Die Einteilung ähnelt der im öffentlichen Dienst, wo traditionell einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst unterschieden werden. Dabei ist der üblicherweise nötige Bildungsabschluss ein guter Indikator. Für Helfertätigkeiten ist keine Ausbildung nötig, bei Fachkraft-Stellen wird oft eine duale Ausbildung verlangt und für Spezialisten ein Meister-, Techniker- oder Bachelor-Titel. Für Expertentätigkeiten ist oft ein Master-Titel oder ein Staatsexamen die Voraussetzung. Allerdings spielt dabei nicht der tatsächliche Abschluss eine Rolle, sondern der üblicherweise erwartete. Vor allem zwischen Experten und Spezialisten ist die Unterscheidung oft schwierig.
Außerdem werden nicht alle Qualifikationen auch von den Arbeitgebern korrekt angegeben. Das passiert vor allem, wenn ein Mitarbeiter eine neue Stelle innerhalb des Unternehmens erhält, denn nicht immer wird dann diese Änderung auch in den Sozialversicherungsmeldungen hinterlegt.

Architekt Gehalt: Fazit zum Einkommen

Mit einem mittleren Einkommen von 4.551 Euro gehören Architekten weder zu den Spitzenverdienern noch zu den Niedriglohnberufen. Allerdings verdienen nicht alle Beschäftigten gleichviel, ein Viertel erhält monatlich weniger als 3.618 Euro, ein weiteres mehr als 5.969 Euro. Mit Weiterbildung oder der Übernahme von Führungspositionen lässt sich das Gehalt oft steigern.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde basierend auf Daten der Bundesagentur für Arbeit automatisch aktualisiert. Zeitpunkt der letzten Aktualisierung: 06.11.2024 - Hinweise und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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/roj/news.de

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