Nach einem Gutachten entschied sich die EU gegen eine Verlängerung der Zulassung mehrerer Zusatzstoffe. Lebensmittel, die diese enthalten dürfen noch innerhalb einer Übergangsfrist verkauft werden. Danach ist Schluss.
- Raucharomen in Lebensmitteln bald verboten
- EU verlängert Zulassung von acht Raucharomen nicht
- Zusatzstoffe laut Studie potenziell gesundheitsschädlich
Würstchen, Grillsaucen, und Co.: In vielen Lebensmitteln sorgen Aromen für einen rauchigen Geschmack. Laut einer Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) können diese Zusatzstoffe jedoch gesundheitlich bedenklich sein. Daher sollen Raucharomaprimärprodukte in der EU für Lebensmittel ab Sommer 2024 verboten sein.
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Acht Stoffe potenziell gesundheitsschädlich: EU verbietet Verkauf von Lebensmitteln mit Raucharoma
Ende 2023 nahm die ESFA insgesamt acht Raucharomen genauer unter die Lupe. Das Schlimme: Bei keinem der untersuchten Stoffe konnte eine erbgutverändernde Wirkung ausgeschlossen werden, schreibt die Verbraucherzentrale Hamburg. Das Risiko für Krebs und Erbkrankheiten könne dadurch erhöht sein. Untersucht wurden folgende Raucharomen:
- SF-001 "proFagus Smoke R714"
- SF-002 "Zesti Smoke Code 10"
- SF-003 "Smoke Concentration 809045"
- SF-004 "Scansmoke SEF7525"
- SF-005 "SmokeEx C-10"
- SF-006 "SmokEz Enviro-23"
- SF-008 "proFagus Smoke R709"
- SF-009 "Fumokomp Conc."
"Auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse konnten wir für keines der acht Raucharomen Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität ausschließen", heißt es in einer Pressemitteilung der EFSA.
Auf Grundlage dieses Gutachtens wurden die Zulassung dieser Raucharomen von der Europäischen Union nicht verlängert. Für die Aromen SF-007 und SF-010 ist die Zulassung bereits am 1. Januar 2024 ausgelaufen. Die Hersteller hatten keine Wiederzulassung beantragt. Bei den anderen Raucharomen sind die Hersteller mit ihren Verlängerungsanträgen gescheitert.
Ab diesen Stichtagen dürfen von Raucharoma-Lebensmitteln nicht mehr verkauft werden
Damit sind Lebensmittel, die die Raucharomen enthalten, in der EU künftig nicht mehr erlaubt. Um die Aromen aus ihren Produkten zu verbannen, wurde den Herstellern jedoch eine Übergangsfrist eingeräumt. Für geräuchertes Fleisch, Fisch, Käse und andere Lebensmittel, die sonst mit traditionellen Methoden geräuchert werden, gilt eine Übergangfrist bis Juli 2029. Für andere Lebensmittel wie Chips. Nüsse, Suppen und Saucen beträgt die Übergangsfrist nur zwei Jahre. Ab Juli 2026 dürfen sie nur noch ohne die unerlaubten Raucharomen in den Verkauf.
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bua/bos/news.de
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