Gerade im Sommer ist es unerlässlich, viel zu trinken - von einem bestimmten Mineralwasser sollten Sie jedoch aktuell lieber die Finger lassen. Das in Rewe-Märkten verkaufte Getränk wird aus einem bestimmten Grund zurückgerufen.
- Produktrückruf aktuell: Mineralwasser von Wittenseer bitte nicht trinken
- Getränke-Erzeuger ruft Mineralwasser "54°Nord STILL" wegen Fremdkörpern zurück
- Rewe-Kunden aufgepasst: In diesen Bundesländern wurde das zurückgerufene Getränk verkauft
Während das Sommerwetter Deutschland weiter schwitzen lässt, predigen nicht nur Mediziner unermüdlich, wie wichtig es ist, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen, um nicht zu dehydrieren. Viele Menschen greifen dann gesundheitsbewusst zu ungesüßten Tee-Getränken oder schlichtweg zu Mineralwasser, um den Durst zu löschen. Allerdings sollten Verbraucherinnen und Verbraucher im Supermarkt-Regal von einer bestimmten Mineralwasser-Sorte lieber die Finger lassen, wie ein am 9. August 2024 veröffentlichten Produktrückruf nahelegt.
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Produktrückruf im August 2024: Mineralwasser der Wittenseer Quelle wegen Fremdkörper zurückgerufen
Vom aktuellen Produktrückruf betroffen ist Informationen des Erzeugers "Wittenseer Quelle Mineralbrunnen GmbH" mit Sitz in Groß Wittensee (Schleswig-Holstein) zufolge das Mineralwasser "54°Nord STILL" in der 0,75-Liter-Flasche. Die Rückruf-Aktion geht auf eine kundenseitige Reklamation zurück, derzufolge ein Fremdkörper in der Getränkeflasche enthalten gewesen sei. Um die Gesundheitsgefahr durch die Aufnahme von möglicherweise vereinzelt enthaltenen Fremdkörpern in die Atemwege oder die Speiseröhre beim Verzehr des Mineralwassers zu minimieren, ruft der Hersteller nun weitere Flaschen von "54°Nord STILL" zurück.
Mineralwasser von Wittenseer kann gesundheitsgefährdend sein: Das sollten Rewe-Kunden beachten
Die beanstandeten Getränke tragen das Mindesthaltbarkeitsdatum vom 01.07.2025 und sind mit den Chargen-Kennzeichnungen "01.07.2025 19:13 bis 01.07.2025 20:00" bedruckt.
Das Getränk kam dem Produktrückruf zufolge in Rewe-Supermärkten in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen in den Verkauf. Wer eine oder mehrere der genannten Mineralwasser-Flaschen erworben hat, wird gebeten, das Getränk aus Sicherheitsgründen nicht zu konsumieren, sondern das Produkt - auch ohne Vorlage eines Kassenbons - an der Kaufstätte zurückzugeben, wo der Kaufpreis erstattet werde.
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loc/news.de
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