Viele Arbeitnehmer haben es schon fest eingeplant. Wenn es dann auf dem Konto landet, freut man sich trotzdem: das Urlaubsgeld. Ob es überhaupt was gibt, hat auch mit Tarifverträgen zu tun.
In der Privatwirtschaft erhält in diesem Sommer wie im vergangenen Jahr fast die Hälfte der Beschäftigten Urlaubsgeld. Dies ist das Ergebnis einer Online-Befragung des Internet-Portals Lohnspiegel.de. Der genaue Wert hat sich kaum verändert: Lag die Quote 2023 noch bei 47 Prozent, liegt sie jetzt bei 46 Prozent. Das Portal wird vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut.
Das Geld werde meist zusammen mit dem Juni- oder Juli-Gehalt ausgezahlt, berichtete das WSI am Dienstag in Düsseldorf. Für die Analyse wurden die Angaben von fast 68 000 Beschäftigten von Anfang Mai 2023 bis Ende Mai 2024 ausgewertet.
In Betrieben mit Tarifbindung liegt Quote bei 74 Prozent
Ob Beschäftigte Urlaubsgeld erhalten oder nicht, hänge von mehreren Faktoren ab. "Der mit Abstand wichtigste ist, ob im Betrieb ein Tarifvertrag gilt", hieß es. So erhielten in tarifgebundenen Betrieben der Privatwirtschaft rund drei Viertel (74 Prozent) der Befragten Urlaubsgeld. In Betrieben ohne Tarifvertrag seien es nur 36 Prozent.
Wo ein Tarifvertrag gelte, seien meistens auch die Grundgehälter höher, betonte das Institut. "Das Urlaubsgeld ist also ein echtes Extra für die Beschäftigten – und ein gutes Argument für tarifgebundene Arbeitgeber, die auf der Suche nach Fachkräften sind", erklärte Einkommensexperte Malte Lübker vom WSI.
WSI: Tarifbindung deutlich zurückgegangen
Die Tarifbindung sei seit den 1990er Jahren in Deutschland allerdings deutlich zurückgegangen. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gilt nur noch für knapp die Hälfte aller Beschäftigten (49 Prozent) ein Tarifvertrag. Wird nur die Privatwirtschaft betrachtet, liege die Quote bei 42 Prozent.
Wie hoch das tarifliche Urlaubsgeld ausfalle, hänge von den genauen Regelungen in den Tarifverträgen ab. "Die Spannweite reicht in diesem Jahr von 186 Euro für die Beschäftigten in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 2686 Euro in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie." Die Angaben beziehen sich jeweils auf Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe.
Wenig Urlaubsgeld in Landwirtschaft und Gastronomie
Neben der Landwirtschaft ist demnach das Urlaubsgeld auch im Hotel- und Gaststättengewerbe relativ niedrig: In Bayern erhalten Tarifbeschäftigte 240 Euro extra, in Sachsen sind es 195 Euro. Deutlich höher seien die Sonderzahlungen etwa in der Papier verarbeitenden Industrie, in der Metallindustrie, in der Druckindustrie, im Kfz-Gewerbe, im Versicherungsgewerbe, im Einzelhandel, im Bauhauptgewerbe und in der chemischen Industrie.
Im öffentlichen Dienst gibt es laut WSI kein gesondertes Urlaubsgeld mehr. Seit 2005 werde es zusammen mit dem Weihnachtsgeld als einheitliche Jahressonderzahlung im November ausgezahlt. Auch im Bankgewerbe und in einigen Branchentarifverträgen der Energiewirtschaft gebe es kein tarifliches Urlaubsgeld.
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