Gaskundinnen und -kunden droht nach Ostern ein Preisschock: Mit Wegfall der Mehrwertsteuersenkung gehen die Gaspreise abermals durch die Decke. Mit dieser Preissteigerung müssen Sie ab April rechnen.
Für Deutschlands Verbraucherinnen und Verbraucher brechen kostspielige Zeiten an: Ab April 2024 dürften die Gaspreise sprunghaft in die Höhe schnellen. Es ist eine Preiserhöhung mit Ansage, denn die befristete Mehrwertsteuersenkung auf Gaslieferungen und Fernwärme, die als Reaktionen auf Russlands Angriffskrieg in der Ukraine von der Regierung beschlossen wurde, läuft Ende März 2024 aus.
Gaspreis-Schock ab April 2024: Wegfallende Mehrwertsteuer-Senkung macht Gas 11 Prozent teurer
"Der volle Mehrwertsteuersatz wird den Gaspreis schlagartig um 11 Prozent erhöhen", prognostizierte Thorsten Storck, Energieexperte beim Vergleichsportal Verivox, die Preiserhöhung auch bei gleichbleibendem Gasverbrauch. Auch Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie beim Vergleichsportal Check24, sagte, die Anhebung der Mehrwertsteuer von sieben auf 19 Prozent werde die Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher ab April deutlich erhöhen.
Gaspreis-Erhöhung mit Ansage: Deshalb ist die niedrigere Mehrwertsteuer ab April 2024 Geschichte
Um die hohen Energiepreise als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine abzufedern, beschloss die Politik eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgaslieferungen und Fernwärme. Von Oktober 2022 an wurde der Mehrwertsteuersatz auf 7 Prozent gesenkt. Die Gaspreise stiegen immer weiter, begründete Finanzminister Christian Lindner (FDP) damals die Steuersenkung. "Und der Staat darf nicht Profiteur davon sein, dass für die Menschen das Leben teurer wird."
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Die Maßnahme war von vornherein befristet bis zum 31. März 2024. Zwar sah ein vom Bundestag beschlossenes Wachstumsgesetz vor, dass die Mehrwertsteuersenkung schon Ende Februar auslaufen sollte - weil sich die "krisenbedingten Preisspitzen" an den Gasmärkten inzwischen gelegt hätten, wie es zur Begründung hieß. Nach einem Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat zu dem Gesetz wurde aber beschlossen, dass die Mehrwertsteuersenkung doch erst Ende März ausläuft.
Gaspreis-Ersparnis von 550 Euro ist futsch
Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft, sagte: "Die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme war in der Energiekrise ein wichtiges Instrument, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten." Dadurch habe ein Haushalt in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas beispielsweise eine Ersparnis von rund 550 Euro gehabt. Dank der zuletzt wieder gesunkenen Energiepreise sei es jedoch vertretbar, dieses Entlastungsinstrument nun auslaufen zu lassen.
Diese Folgen hat der höhere Gaspreis für Verbraucherinnen und Verbraucher
Das Auslaufen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes werde sich im Endpreis widerspiegeln, sagte ein Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), der unter anderem Stadtwerke vertritt. Die Mehrwertsteuer verteuere den staatlichen Teil des Gaspreises. Jedoch wirkten andere Faktoren preisdämpfend, zum Beispiel sinkende Einkaufspreise. In welchem Umfang die Versorger den höheren Steuersatz kompensieren könnten, hänge von der Beschaffungsstrategie des Unternehmens ab. Die Mehrwertsteuer ist ein Bestandteil des Gaspreises, neben zum Beispiel dem Preis für Beschaffung und Vertrieb.
Beispielrechnung zeigt: So teuer wird die Gasrechnung ab April für Familien und Singles
Laut Verivox hat eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden durchschnittliche Mehrkosten von rund 220 Euro pro Jahr. Nach Berechnungen des Portals Check24 kommen auf eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden Mehrkosten von 173 Euro zu - im laufenden Jahr 2024. Ein Single mit einem Verbrauch von 5.000 Kilowattstunden müsse 52 Euro mehr zahlen. Suttner sagte, die Neukundenpreise bei Gas lägen wieder auf dem Niveau von vor der Krise. Insbesondere Kunden in der Gasgrundversorgung hätten die Flexibilität, jederzeit in einen kostengünstigeren Alternativtarif zu wechseln.
Vorsicht vor der Gaspreis-Falle! Deshalb sollten Sie Ihren Zählerstand vor dem 1. April ablesen
Auf der Ratgeberseite Finanztip wird Verbrauchern empfohlen, am 31. März oder 1. April den Gaszähler abzulesen und den Zählerstand dem Gasversorger zu melden. So werde sichergestellt, dass die korrekte Menge zum alten, steuerbegünstigten Preis berechnet werde. Ohne den Zählerstand dürfe der Versorger schätzen und unter Umständen zahle man mehr als tatsächlich verbraucht worden sei.
Florian Munder, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband, sagte, die aktuellen Neuvertragspreise für Gaskunden lägen weit unter den Hochpreisen der Energiepreiskrise. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Preise vergleichen und Wechselmöglichkeiten zu einem günstigeren Anbieter in Betracht ziehen. "Wichtig ist, genau zu schauen, ob der Anbieter seriös ist."
So sieht die Lage aktuell auf dem Energiemarkt aus
Insgesamt habe sich die Lage auf den Energiemärkten deutlich entspannt, wie eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums sagte. "Die Energiekosten sind sowohl in Bezug auf Strom, als auch in Bezug auf Gas wieder auf ein deutlich geringeres Niveau zurückgefallen, als zu Spitzenzeiten während des ersten Jahres des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Die Preise für private Haushalte, die im zweiten Halbjahr 2023 einen neuen Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen haben, liegen unter jenen der zweiten Jahreshälfte 2021." Jedoch liege das Niveau bei den Großhandelspreisen für Erdgas und für Strom zum Teil noch über dem langjährigen Niveau. Die Großhandelspreise seien in den letzten Wochen leicht gesunken. Unternehmen und private Verbraucherinnen und Verbraucher müssten sich weiterhin auf schwankende Preise einstellen.
Der VKU-Sprecher sagte, die Einkaufspreise für Gas seien zuletzt deutlich gesunken. "Auch aufgrund vergleichsweise milder Temperaturen lag die Nachfrage unter den Erwartungen. Davon werden mit dem üblichen Zeitversatz auch Kundinnen und Kunden profitieren."
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loc/news.de/dpa