Große Rückruf-Aktion im März: Ein Rotkohl-Hersteller nimmt ein beliebtes Produkt aus dem Sortiment. Möglicherweise könnten die Lebensmittel Glassplitter enthalten. Dieses gekochte Kraut ist aktuell vom Rückruf betroffen.
Immer wieder rufen Hersteller vorsorglich Produkte zurück, um Verbraucher zu schützen. So auch Kühne. Das Unternehmen rät aktuell vom Verzehr seines Rotkohls ab.
Produktrückruf im März 2024: Kühne-Rotkohl wegen Glassplitter zurückgerufen
Von dem deutschlandweiten Rückruf ist der "Rotkohl nach Traditionsrezept 720 ml im Glas" von der Marke Kühne betroffen. Die Carl Kühne KG begründet die Entscheidung in einer Erklärung wie folgt: "Trotz umfangreicher präventiver und IFS- zertifizierter Sicherheitsmaßnahmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in vereinzelten Gläsern der unten genannten Chargen Glassplitter befinden." Zurückgerufen werden nur Chargen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15.12.2025 und den Codierungen 15.12.2025 Z 2030 NL23 1 sowie 15.12.2025 Z 2130 NL23 1. Diese stehen am Rand des Schraubdeckels. Produkte mit anderen Mindesthaltbarkeitsdaten sind nicht vom Rückruf betroffen.
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Deutschlandweiter Rückruf: So kriegen Verbraucher ihr Geld zurück
Der Kühne-Rotkohl wurde in verschiedenen Märkten in Deutschland verkauft. Kunden können das Produkt in ihrer jeweiligen Verkaufsstelle abgeben oder an den Hersteller zurückschicken. Den Kaufpreis erhalten Kunden zurück. Unter der folgenden Adresse können Verbraucher den Rotkohl einsenden: Carl Kühne KG (GmbH & Co.), Verbraucherservice, Kühnehöfe 11, 22761 Hamburg.
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