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Verkaufsoffener Sonntag am 26.01.2025: Auf zum Shoppen! Wann und wo ist heute verkaufsoffen?

Die dunkle Jahreszeit dauert noch an, aber Sie wollen endlich mal wieder raus? Das können Sie heute in verschiedenen Städten und Gemeinden tun! Kommen Sie in die City und machen einen ausgelassenen Shoppingtag. Was über die Öffnungen am 26.01.2025 bekannt ist und in welchen Bundesländern Termine anstehen, lesen Sie bei news.de.

Gut gefüllte Einkaufscenter sind an verkaufsoffenen Sonntagen keine Seltenheit. (Foto) Suche
Gut gefüllte Einkaufscenter sind an verkaufsoffenen Sonntagen keine Seltenheit. Bild: Adobe Stock / Dmitrijs Dmitrijevs

Ein Blick auf den Kalender sagt uns: Der Monat Januar ist so gut wie vorüber und der Februar steht schon in den Startlöchern. Wer keine Lust hat, die alten Winter-Klamotten aus dem Vorjahr rauszuräumen, kann sich am heutigen Sonntag mit neuer Kleidung eindecken. Wetter und Jahreszeit sind den meisten Shoppingbegeisterten bei so einer Gelegenheit egal. Auch im Winter sind die Städte am verkaufsoffenen Sonntag voll. Wir verraten Ihnen, welche Bundesländer diesmal teilnehmen und in welche Stadt sich heute, am 26.01.2025 ein Ausflug lohnt.

Die maßgeblichen Informationen der Veranstaltungen stammen von den entsprechenden kommunalen Webseiten und können kurzfristigen Änderungen unterliegen.

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Wann und wo ist heute am 26.01.2025 verkaufsoffen in Deutschland?

Am 26. Januar müssen Sie etwas Glück haben, dass auch in Ihrer Nähe ein verkaufsoffener Sonntag stattfindet und die Geschäfte zum Bummeln einladen. Sonntagsöffnungen sind nämlich für den 26.01.2025 in 2 Bundesländern anberaumt. So steht Ihrer Shoppinglust in insgesamt 3 Städten in den Bundesländern Bayern und Berlin nichts im Weg.

Der verkaufsoffene Sonntag wird durch die Gesetze zur Ladenöffnungszeit geregelt. Dieser Regelung zufolge müssen Geschäfte an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben, wobei jedoch Ausnahmen vereinbart wurden. Die Sonntagsöffnung wird durch die Länder näher bestimmt und ist deshalb unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern ist der Verkauf an vier Sonntagen im Jahr erlaubt, manche gehen jedoch weit darüber hinaus (etwa Berlin mit 8 verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr). Der tägliche Öffnungszeitraum darf 5 Stunden jedoch nirgends überschreiten. Für die Sonntagsöffnung ist darüber hinaus ein Anlass erforderlich. Dies kann ein Markt oder eine Messe sowie eine andere Veranstaltung sein, die für die Bevölkerung der Stadt von großer Relevanz ist.

Verkaufsoffener Sonntag in Bayern zum 26. Januar

In Bayern dürfen heute die Geschäfte in folgenden Städten öffnen:

Läden und Geschäfte in Bayern dürfen - analog der bundesweiten Regelungen - zum Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an höchstens vier Sonn- und Feiertagen im Jahr geöffnet sein.

Verkaufsoffener Sonntag in Berlin zum 26. Januar

Sonntägliche Verkaufsöffnungen stehen an diesem Wochenende für Berlin (Internationale Grüne Woche) fest. Der Berliner Senat kann über das Jahr verteilt sogar 8 verkaufsoffene Sonntage festlegen. Zwei davon dürfen auf einen Adventssonntag fallen. Der Einzelhandel in Berlin kann an so einem Sonntag dann zwischen 13:00 und 20:00 Uhr seine Türen öffnen, wobei die meisten Geschäfte die Ladenöffnung bis 18:00 Uhr nutzen. Zusätzlich dürfen Händler aus speziellem Anlass an zwei weiteren Sonntagen geöffnet haben.

Andere Länder und der verkaufsoffene Sonntag

Immer am ersten Sonntag des Monats können spanische Händler ihre Ladentüren öffnen. Im August sogar außerdem noch am letzten Sonntag. Dazu kommen alle Sonntage im Dezember. In Frankreich können 5 verschiedene Sonntage für Ladenöffnungen ausgewählt werden. Bürgermeister von Städten mit über 100.000 Einwohnern können außerdem weitere verkaufsoffene Sonntage festlegen. Italien erlaubt 8 verkaufsoffene Sonntage, ansonsten sind Ladenöffnungen verboten. Bestimmte weiterführende Regelungen gelten dagegen für einzelne große Städte, wie Mailand oder Rom. In der Hauptstadt sind die Adventssonntage beispielsweise verkaufsoffen.

Die Hürden in der Entwicklung der verkaufsoffenen Sonntage

Bis sich die großen Kaufhäuser Ende des 19. Jahrhunderts durchsetzten, hatten viele Geschäfte in Deutschland die gesamte Woche von 5:00 bis 23:00 Uhr geöffnet. 1891 wurde beschlossen, dass alle Geschäfte sonntags nur fünf Stunden öffnen durften. Die allgemeine Sonntagsruhe in Geschäften wurde erst 1919 eingeführt und beeinflusste auch die folgenden Ladenschlussgesetze in der Bundesrepublik Deutschland. Sonderregelungen gelten heute für Bahnhöfe, Flughäfen und Geschäfte in den Nord- und Ostseebädern. Zu bestimmten Anlässen sind jährlich vier Einkaufssonn- und Feiertage möglich. Der Verkauf darf jedoch die sechs Stunden nicht überschreiten und muss außerhalb der Hauptgottesdienste der örtlichen Kirche stattfinden. Die einzelnen Bundesländer können jedoch diese Beschränkungen jeweils in Eigenverantwortung erweitern.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde automatisiert erstellt. Die maßgeblichen Informationen der Veranstaltungen stammen von den entsprechenden kommunalen Webseiten. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

/roj/news.de

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