In mehreren Kartoffelprodukten der Firma Schne-frost wurden Metallkörper entdeckt. Da beim Verzehr eine Verletzung nicht ausgeschlossen werden kann, werden die Lebensmittel nun zurückgerufen. Diese Produkte sind konkret betroffen.
Schupfnudeln, Kroketten oder Gnocchi werden gern auch mal als Fertigprodukte im Supermarkt gekauft und sind ein ideale Beilage, wenn für das Kochen wenig Zeit bleibt. Doch bevor man aktuell eine dieser schnellen Essen in Pfanne, Fritteuse oder Ofen schmeißt, sollte man besser einen zweiten Blick riskieren. Denn jetzt werden ein paar beliebte Kartoffelprodukte zurückgerufen.
Produktrückruf im August 2023: Verletzungsgefahr bei Schupfnudeln, Kroketten und Gnocchi von Schne-frost
Wegen metallischen Fremdkörpern in verschiedenen Kartoffelprodukten ist vor Schupfnudeln, Knusper-Kroketten, Kartoffel-Kroketten und Gnocchi der Firma Schne-frost gewarnt worden. Betroffen seien 2,5-Kilogramm-Beutel, wie die Firma mit Sitz in Löningen im Landkreis Cloppenburg am Mittwoch mitteilte. Betroffen seien Geschäfte in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Lebensmittelwarnung aktuell: Metallkörper in diesen Kartoffelprodukten entdeckt
Konkret geht es um Schupfnudeln 2 x 2,5 Kilo mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 02/2025 und der Chargennummer L3321 und L3322;Knusper-Kroketten 2 x 2,5 Kilo mit Mindesthaltbarkeitsdatum 02/2025 und der Chargennummer L3334; Gnocchi 2 x 2,5 Kilo mit Mindesthaltbarkeitsdatum 02/2025 und den Chargennummern L3322, L3323 und L3324 sowie Kartoffel-Kroketten 4 x 2,5 Kilo mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 02/2025 und der Chargennummer L3334. "Wegen einer möglichen Verletzungsgefahr sollten die Produkte der oben genannten Codierung nicht verzehrt werden", heißt es in der Verbraucherinformation.
Das müssen Verbraucher zum Produktrückruf bei Schne-frost wissen
Betroffene Kunden können die Lebensmittel im jeweiligen Markt beziehungsweise in der jeweiligen Niederlassung zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet - auch ohne Vorlage eines Kassenbons. Laut "lebensmittelwarnung.de" wurden die Kartoffelprodukte in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen vertrieben, Andere Produkte sowie weitere Codierungen seien laut Schne-frost nicht betroffen.
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gom/news.de/dpa
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