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Apotheken-Betrug: Abo-Falle droht! Vor dieser miesen Abzocke-Masche wird jetzt gewarnt

Betrüger versuchen am Telefon wieder Menschen Geld aus der Tasche zu ziehen. Dafür geben sie sich als falsche Apotheker und Apothekerinnen aus. Sie versprechen günstige Produkte. Doch dahinter versteckt sich eine Abo-Falle.

Am Telefon versuchen Betrüger vor allem ältere Leute in eine Abo-Falle zu locken. (Symbolfoto) (Foto) Suche
Am Telefon versuchen Betrüger vor allem ältere Leute in eine Abo-Falle zu locken. (Symbolfoto) Bild: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand

Betrüger lassen sich immer wieder neue Maschen einfallen. Oftmals nutzen sie alte Methoden, um die Leute abzuzocken. Nun warnt die Verbraucherzentrale vor einer weiteren miesen Masche. Demnach wollen sie Menschen im Namen von Apothekern in eine kostspielige Falle locken. Besonders ältere Personen sind betroffen. Darüber berichtete die "Apotheken Umschau".

Abo-Falle droht! Falsche Apotheker zocken Menschen mit Nahrungsergänzung ab

In dem beschriebenen Fall versucht die Mönchshofer AG, am Telefon Nahrungsergänzungsmittel zu verkaufen. Sie geben sich als Apothekenmitarbeiter aus, die Mittel gegen Gedächtnisstörungen oder Gelenkschmerzen anbieten. Denn Menschen wird erzählt, dass die Produkte viel günstiger seien als in der Apotheke. Wer das Angebot annimmt, soll eine Gratisprobe erhalten. Doch die Betroffenen schließen unbemerkt ein Abo ab. Wenn sie dem nicht sofort widersprechen, wird es teuer. Die Kosten sollen sich im dreistelligen Bereich bewegen. Das Produkt komme auch an, doch einen Monat später erhalten die Betroffenen erneut ein Paket mit den Nahrungsergänzungsmitteln.

Apotheken-Betrug aktuell: So gehen Sie gegen den Betrug vor

Die Verbraucherzentrale rät deshalb, nicht auf das Angebot einzugehen. Es ist auch ratsam, bei fremden Nummern nicht ans Telefon zu gehen und nicht ja zu sagen - das reicht nämlich bereits aus, um eine Vertrag abzuschließen. Wer aber ein Geschäft abschließen will, sollte sich vorher über Kündigungsfristen, Kosten oder die Laufzeit informieren. Erhalten Sie dazu keine Angaben oder Ihnen kommt das komisch vor, dann lassen Sie davon die Finger. Da es sich in dem Fall um ein Fernabsatzgeschäft handelt, greift das Widerspruchsrecht. Innerhalb von 14 Tagen kann Widerspruch gegen den Kauf eingelegt werden. Die Verbraucherzentrale hat für Betroffene einen Musterbrief erstellt. Den finden Sie hier.

Vor derartigen Telefonabzocken der Firmen Mönchshofer AG und Bonafair hat die Verbraucherzentrale bereits gewarnt und sie angeklagt. Es liegen bereits zwei Urteile gegen die Unternehmen wegen Betrugs vor. Trotzdem machen sie weiter.

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/bua/news.de

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