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Heizungsgesetz: Förderungen und Co! So sehr werden Mieter entlastet

Die Ampelregierung hat im Streit um das geplante Heizungsgesetz einen Durchbruch erzielt. Was ist zum Heizungsaustausch geplant und gibt es Entlastungen für Mieter? Auf diese Regelungen wurde sich geeinigt.

Das neue Heizungsgesetz soll auch Mieter entlasten. (Symbolfoto) (Foto) Suche
Das neue Heizungsgesetz soll auch Mieter entlasten. (Symbolfoto) Bild: picture alliance/dpa | Marcus Brandt

Nach monatelangen Diskussionen rund um das geplante Gebäudeenergiegesetz - das sogenannte Heizungsgesetz - erzielte die Bundesregierung nun einen Durchbruch. Erste Details sollen bereits feststehen.

Durchbruch im Heizungsgesetz: Ampel-Regierung einigt sich auf Eckpunkte

Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDPhat einen Durchbruch beim Heizungsgesetz erzielt. Bei einem Treffen mit den Fraktionsspitzen wurden noch offene Punkte geklärt, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Koalitionskreisen erfuhr. Bisher hatten die Ampel-Partner sich nur auf grobe "Leitplanken" zur Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs verständigt. Details waren zunächst noch unklar. Der Gesetzentwurf soll nun entsprechend geändert werden.

Aus der SPD-Fraktion hieß es: "Wir haben eine Einigung erzielt und nun die Häuser gebeten, die Texte anzupassen, so dass alle Fraktionen rechtzeitig vor der weiteren Anhörung diese erhalten werden. Näheres folgt erst Donnerstag." Die Ampel strebt an, dass das Gebäudeenergiegesetz noch vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt, vom Bundestag verabschiedet wird. Am kommenden Montag soll es im Klima- und Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expertenanhörung geben. Die folgenden Eckpunkte könnten im neuen Gesetz stehen.

Heizungsgesetz geplant: Kommunale Wärmeplanung als Voraussetzung für Heizungstausch

Eine Spitzenrunde von SPD, Grünen und FDP hatte sich Mitte Juni auf Änderungen - sogenannte "Leitplanken" - an dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf verständigt. Im Kern sehen die "Leitplanken" für viele Hausbesitzer mehr Zeit beim Heizungstausch vor. Das Gebäudeenergiegesetz soll an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Es soll der Grundsatz gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Denn sonst haben Eigentümer gar nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungs-Variante zu wählen - also ob sie die Möglichkeit haben, dass ihr Haus zum Beispiel an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird. Erst müsse der Staat liefern, betonte vor allem die FDP. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt. Die FDP hatte zuvor grundlegende Nachbesserungen gefordert und auf Technologieoffenheit gepocht.

Modernisierungsumlage im neuen Ampel-Gesetz geplant

Konkretisiert wurden die Pläne für eine weitere Modernisierungsumlage. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Koalitionskreisen erfuhr, einigten sich die Fraktionsspitzen darauf, dass die Modernisierungsumlage auf 10 Prozent erhöht werden kann - aber nur, wenn der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt. Bislang dürfen Vermieter maximal 8 Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf ihre Mieter umlegen, wenn sie zum Beispiel eine Wohnung sanieren. Die "Leitplanken" sahen vor, dass bei Investitionen in eine klimafreundliche Heizung eine weitere Modernisierungsumlage eingeführt wird.

Können Vermieter die Miete erhöhen?

Das soll Vermietern Anreize zum Heizungstausch geben. Davon werden dann auch die Mieter profitieren, weil die Förderung in voller Höhe weitergegeben werden müsse, wie es hieß. Die Mieterhöhung soll dann geringer ausfallen als ohne Förderung. Zugleich soll die sogenannte Kappungsgrenze gesenkt werden: Die Jahresmiete soll sich nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Bisher liegt diese Grenze bei maximal 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von 6 Jahren.

Viele Punkte aber waren noch offen - etwa, wie die geplante staatliche Förderung aussieht und wie Ausnahmeregeln beim Heizungstausch genau gestaltet werden. Den "Leitplanken" zufolge soll es außerdem eine weitere Modernisierungsumlage geben, mit der Vermieter Kosten an Mieter weitergeben können, wenn sie zum Beispiel eine Wärmepumpe einbauen. Hier würde das "Drittel-Modell" greifen. Details waren noch offen.

Neues Heizungsgesetz soll Mieter entlasten

Bei der staatlichen Förderung sollen unter bestimmten Voraussetzungen 70 Prozent der Investitionskosten beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden, wie es aus Koalitionskreisen hieß. Geplant sei wie im Konzept des Wirtschaftsministeriums vorgesehen ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent einkommensunabhängig für alle Haushalte. Für einkommensschwache Haushalte soll es eine höhere Förderung geben, zudem ist ein "Geschwindigkeitsbonus" geplant. Insgesamt soll eine Förderung von bis zu 70 Prozent erreicht werden können. Das Konzept des Wirtschaftsministeriums sah einen Höchstfördersatz von 50 Prozent vor, durch verschiedene Klimaboni.

Dennoch berichtet die "Bild", anhand von Informationen, die der Zeitung vorliegen sollen, dass die Miete dadurch um zehn Prozent steigen könnte. Genaue Eckpunkte müssen aber noch festgelegt werden. Mieter sollen aber vom Staat entlastet werden. Es sei geplant, dass Mieter, die pro Monat weniger als 3.300 Euro Brutto haben oder Sozialleistungen erhalten, sollen finanziell unterstützen, schreibt die "Bild". 

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Neue Regelungen zum Heizungsaustausch

Die Fraktionsspitzen einigten sich darauf, dass funktionierende Gasheizungen auch beim Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung nicht ausgetauscht werden müssen. So eine Planung kann die Versorgung mit Nah- oder Fernwärme oder auch mit Wasserstoff vorsehen. Von 2029 soll in verbleibenden Gasheizungen aber ein Anteil von 15 Prozent, ab 2035 ein Anteil von 30 Prozent und ab 2040 ein Anteil von 60 Prozent "grüne Gase" eingesetzt werden. Gemeint sind etwa aus erneuerbaren Energien hergestelltes Biogas oder Wasserstoff. 

Ab Januar 2024 gibt es im Rahmen des Heizungsgesetzes eine weitere Neuerung. Anbieter von Gasheizungen sollen nur nach einer verpflichtenden Beratung Verkäufe vornehmen dürfen. Diese Beratung muss auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und finanzielle Belastungen hinweisen - so steht es im "Leitplanken"-Papier.

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sah vor, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Damit soll die Wärmewende im Gebäudebereich entscheidend vorangebracht werden - als Beitrag, um Klimaziele erreichen zu können. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen, außerdem sollen defekte Heizungen repariert werden dürfen.

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/rad/news.de/dpa

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