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Gebäude-Energie-Gesetz: Einigung im Heizungs-Zoff! Darauf müssen sich Hauseigentümer nun einstellen

Die Ampel-Fraktionen haben nach wochenlangem Streit um das Heizungsgesetz endlich eine Lösung gefunden. Muss bald überall eine Wärmepumpe eingebaut werden? Was Hauseigentümern nun drohen könnte, erfahren Sie hier.

Die Ampel-Koalition hat sich auf Änderungen des umstrittenen Heizungsgesetzes geeinigt. (Foto) Suche
Die Ampel-Koalition hat sich auf Änderungen des umstrittenen Heizungsgesetzes geeinigt. Bild: AdobeStock / emmi

Einigung beim umstrittenen Heizungsgesetz: Die Koalitionsspitzen der Ampel-Regierung haben sich auf grundlegende Änderungen des Gebäude-Energie-Gesetz verständigt. Zwar soll das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten, jedoch sind viele Übergangsfristen geplant. Noch in dieser Woche kann der Bundestag über den Entwurf beraten.

Einigung beim Heizungsgesetz: Darauf hat sich die Ampel-Koalition geeinigt

Ursprünglich sahen die Pläne vor, das ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben wird. Das sollte das Ende von Gas- und Ölheizungen einläuten. Es folgte ein Aufschrei der Empörung über einen "Heizhammer". Vor allem die FDP forderte Nachbesserungen und wehrte sich gegen einen Zwang zum Austausch und einen Fokus auf die Wärmepumpe.

Wärmeplanungsgesetz: Klimaneutraler Umbau der Heizinfrastruktur geplant

Der Kompromiss sieht nun vor: Das Gebäudeenergiegesetz und ein sogenanntes Wärmeplanungsgesetz sollen aneinander gekoppelt werden und beide zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das Wärmeplanungsgesetz soll Länder und Kommunen in die Pflicht nehmen: Sie sollen in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen - etwa über den Ausbau der Fernwärme. Wer an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, muss sich keine Gedanken mehr über den Einbau etwa einer Wärmepumpe mehr machen. Erst am Montag hatten Vertreter der Bundesregierung mit Verbänden einen stärkeren Ausbau der Fernwärme vereinbart.

Heizungstausch erst nach Umsetzung derkommunalen Wärmeplanung verpflichtend

Die Eckpunkte der Koalition sehen vor, dass eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung bis spätestens 2028 eingeführt werden soll. Daraus sollen sich wichtige Aspekte ableiten: Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen im Bestand beim Heizungsaustausch die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes noch nicht gelten. Ab Anfang 2024 sollen weiter Gasheizungen eingebaut werden dürfen - wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Das soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten. In Neubaugebieten sollen die Regelungen des Heizungsgesetzes ab Januar 2024 gelten, es soll also nur eine Heizung mit einem Anteil von 65 Prozent Ökostrom eingebaut werden dürfen.

Wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen daraus wiederum verschiedene Dinge folgen. Ist ein "klimaneutrales" Gasnetz vorgesehen, sollen auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden sollen. Wird bei der Wärmeplanung kein CO2-neutrales Gasnetz geplant, soll man nach einer angemessenen Übergangsfrist auf ein erneuerbares Heizungssystem umrüsten müssen - zum Beispiel durch einen Austausch hin zu einer Wärmepumpe oder den Anschluss an ein Fernwärmenetz.

"Heizung muss zum Gebäude passen!" FDP erreicht "Technologieoffenheit"

Das bisherige Gesetz werde vom "Kopf auf die Füße" gestellt, hieß es aus der FDP. Um Klimaneutralität im Gebäudebereich zu erreichen, sollten alle Heiztechnologien zulässig sein, die geeignet seien, CO2-Emissionen zu senken, heißt es in einem Papier der FDP. Bevor keine kommunale Wärmeplanung vorliege, hätten Besitzer von Bestandsimmobilien keine zusätzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Erst müsse der Staat liefern, auf dieser Grundlage könnten die Bürger entscheiden - das betonte Fraktionschef Christian Dürr. "Die Heizung muss zum Gebäude passen und nicht umgekehrt." Es solle keine Eingriffe in Eigentumsrechte geben, hieß es weiter. Außerdem solle es keinerlei Einschränkungen etwa für Holzheizungen geben, weder im Bestand noch im Neubau.

Geringere Belastung von Mietern

Mehr Mieterschutz war ein zentrales Anliegen vor allem der SPD. Im Eckpunkte-Papier heißt es nun: "Mieter sollen nicht über Gebühr belastet werden." Vermieter sollten aber Anreize haben, in moderne Heizungssysteme zu investieren - das war der FDP wichtig. Bei den Verhandlungen drehte es sich vor allem um die Modernisierungsumlage - damit kann der Vermieter Investitionskosten für eine neue Heizung auf den Mieter umlegen, sprich: die Miete erhöht sich.

Nach der Einigung soll nun gelten: Falls der Vermieter in eine klimafreundliche Heizung investiert und Förderangebote nutzt, soll er Anspruch auf eine "weitere Modernisierungsumlage" erhalten, wenn die Mieter von der Förderung finanziell profitieren.

Staatliche Förderung geplant - Details offen

Die Bundesregierung hat bereits Pläne für eine staatliche Förderung vorgelegt. Im Papier der Koalitionsspitzen nun heißt es, die Förderung werde aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert - einem Sondertopf - und solle "möglichst passgenau" die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigen. Aber: Die Details etwa zur genauen Höhe der staatlichen Förderung sind weiter offen.

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/bos/news.de/dpa

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