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51 Versorger offenbar betroffen: Verbraucherhilfe listet mögliche unzulässige Preiserhöhungen auf

Kurz vorm Jahresende kündigen unzählige Versorger ihre Kunden teils horrende  Preiserhöhungen an. Viele von ihnen könnten jedoch unzulässig sein. Experten klären auf, worauf Verbraucher achten sollten.

Nicht jede Preiserhöhung für Strom und Co. ist zulässig. (Foto) Suche
Nicht jede Preiserhöhung für Strom und Co. ist zulässig. Bild: AdobeStock / Superingo

Ungerechtfertigt hohe Preiserhöhungen sollen mit Strom- und Gaspreisbremsen verboten werden. Was viele Verbraucher nicht wissen, bereits jetzt sind viele Preiserhöhungen unzulässig. Welche Versorger möglicherweise betroffen sind, erfahren Sie hier.

Unzulässige Preiserhöhungen? Darauf sollten Strom- und Gas-Kunden achten

Der Energiekunden-Helfer Veneko hat Preiserhöhungsschreiben überprüft, die seit Ende 2021 bei Verbrauchern eingegangenen sind. "Nach unserer rechtlichen Einschätzung auf Basis der derzeitigen Rechtsprechung zu diesem Thema war dabei jeweils mindestens ein Preisänderungsschreiben nicht wirksam", sagteVeneko-Chef Tobias Hirt gegenüber der "Bild". Kunden hätten demnach gute Chancen, Schadenersatz einzuklagen.

Grundsätzlich sind Preiserhöhungen zulässig, wenn diese mindestens vier Wochen vorab angekündigt und transparent mitgeteilt werden, die Preisgarantie eingehalten wird und die Kostensteigerung begründet ist.

Experten mit düsterer Vermutung:Preiserhöhungen DIESER Versorger womöglich falsch

Bei insgesamt 51 Versorgern sieht Veneko einen Anfangsverdacht auf unzulässige Preiserhöhungen. Betroffen seien folgende Unternehmen:

  • BELKAW
  • E wie einfach
  • E.Vita (1 Seite)
  • eins energie in Sachsen
  • Elektrizität Berlin
  • Elektrizitätswerke Düsseldorf
  • Enstroga
  • entega
  • ESWE
  • EVO
  • EWE
  • EWV Energie und Wasser...
  • Fuxx Sparenergie & Grüner Funke
  • Gas und Wasserversorgung Höxter
  • GoldGas
  • Grünwelt
  • immergrün (sehr unterschiedliche Versionen von Schreiben an Kunden)
  • JES AG
  • Klickenergie
  • Knauber
  • Maingau
  • Mainova
  • Mark E
  • Mitgas
  • Mivolta (maxximo, voltera, mivolta)
  • Naturenergie (Energiedienst AG)
  • NaturStrom
  • N-ERGIE
  • Qcells
  • RheinEnergie
  • RheinPower
  • Schweizstrom
  • Shell
  • Stadtwerke Ahrensburg
  • Stadtwerke Buchholz
  • Stadtwerke Dessau
  • Stadtwerke Düsseldorf
  • Stadtwerke Kaltenkirchen
  • Stadtwerke München
  • Stadtwerke Schwerin
  • Strogon
  • Susi Energie
  • SWK
  • teag
  • team Energie
  • Thüga
  • Vattenfall
  • voltera (Mivolga)
  • VOXENERGIE
  • WEP (Wärme-, energie- und prozesstechnik gmbh)
  • Wunderwerk AG

Wie die "Bild" schreibt, habe Veneko jedoch nur einige Versorger-Schreiben rechtlich untersucht. Die Auswertung könne daher nicht für alle Briefe der jeweiligen Unternehmen sprechen. "Die Anbieter könnten ihre Schreiben zuletzt rechtssicher gemacht haben", sagte Energie-Experte Matthias Moeschler von der Verbraucherhilfe Stromanbieter gegenüber der "Bild". 

Verbraucher können bei unzulässigen Preiserhöhungen Widerspruch einlegen. "Widersprechen Sie der Preiserhöhung schriftlich und fordern Sie eine Belieferung zu alten Preisen. Schreiben Sie aber, dass dies KEINE Kündigung ist", sagt Energie-Rechtsanwalt Holger Schneidewindt gegenüber der "Bild". Zudem sollten Verbraucher die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde und das Bundeskartellamt benachrichtigen.

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