Zum Jahresende verschicken Energieversorger an ihre Kunden die Information über steigende Abschlagszahlungen. Im Rahmen der Gas- und Strompreisbremse überprüft das Kartellamt zwar die Rechtmäßigkeit der Erhöhung, dieser Prozess kann jedoch Monate dauern. Verbraucher haben doch bereits jetzt die Möglichkeit, sich zu wehren.
Zum Jahreswechsel planen Hunderte Gas- und Strom-Versorger drastische Preissteigerungen. Teilweise sollen die Preise um bis zu 60 Prozent steigen. Doch nach Plänen der Bundesregierung könnten derartige Preiserhöhungen schon bald illegal sein. Mit einem neuen Gesetz soll die Abzocke gestoppt werde.
Kampf gegen Abzocke! Gas- und Strompreisbremse gegen ungerechtfertigte Erhöhung
Ab März 2023 sollen Gas- und Strompreisbremse greifen und Verbraucher rückwirkend ab Januar entlasten. Die Bundesregierung will mit dieser Maßnahme überzogenen Tariferhöhungen einen Riegel vorschieben. Dazu sollen Preiserhöhungen bis Ende 2023 verboten werden - es sei denn, Versorger weisen nach, "dass die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist", heißt es in Gesetzentwürfen der Bundesregierung, die in den Bundestag eingebracht wurden. Das Wirtschaftsministerium erläuterte am Samstag, die Missbrauchskontrolle solle Preiserhöhungen unterbinden, die sich nicht durch steigende Beschaffungskosten rechtfertigen lassen. Nicht jede Erhöhung sei automatisch illegal, sondern Anhebungen, die "missbräuchlich und ungerechtfertigt" sind. Das Kartellamt will die Preiserhöhungen genau untersuchen. Das könnte jedoch Monate dauern.
Kartellamt untersucht Preiserhöhungen - So schützen sich Verbraucher vor unrechtmäßigen Gas- und Strompreisen
Bevor die Gas- und Strompreisbremse in Kraft tritt, haben Verbraucher jedoch bereits einige Möglichkeiten, sich gegen die Erhöhung der Abschlagszahlung und einer möglichen Abzocke zu wehren. So können Kunden ein formloses Schreiben an ihren Versorger schicken, Widerspruch einlegen und den Versorger auffordern, die Angemessenheit der Preiserhöhung nachzuweisen, empfiehlt Leonora Holling vom Bund der Energieverbraucher gegenüber der "Bild". Dabei sollten Verbraucher jedoch überprüfen, dass das Schreiben wirklich beim Versorger angekommen ist.
Zudem können Verbraucher auf die Erhöhung des Abschlags verzichten und weiterhin den bisherigen Betrag überweisen. Dabei ist jedoch wichtig, dass der einbehaltene Betrag beiseite gelegt wird, falls das Kartellamt die Preiserhöhung erlaubt. Eine weitere Möglichkeit ist die Zahlung der Erhöhung unter Vorbehalt, um die Mehrausgaben später zurückzufordern. Dies muss dem Versorger jedoch schriftlich mitgeteilt werden. Holling rät Verbrauchern zudem, sich von Versorgern nicht einschüchtern zu lassen. Die Abschaltung von Gas und Strom sei "nicht rechtmäßig". Hilfe gibt es von Verbraucherschützern.
Widerspruch gegen Preiserhöhungen! DAS können Mieter tun
Auch Mieter können sich gegen überzogene Abschlagszahlungen wehren. So können Mieter den Vermieter auffordern, der Preiserhöhung beim Versorger zu widersprechen, schreibt die "Bild"."Tut er es nicht, kann der Mieter die Strom- und Gas-Kosten in der Nebenkostenabrechnung einfrieren", erklärt Holling weiter. Auch hierbei sollten sich Mieter Hilfe beim Mieterbund holen.
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bua/fka/news.de/dpa
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