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Energiekrise in Deutschland: Habeck ruft zweite Alarmstufe aus! Was sieht der Notfallplan Gas vor?

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will die Konsequenz aus den verringerten Gaslieferungen aus Russland ziehen und die Alarmstufe im Notfallplan Gas ausrufen. Die Behörden erhalten damit mehr Möglichkeiten einzugreifen. Schießen damit die Gaspreise in die Höhe?

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wird nach dpa-Informationen am Donnerstagvormittag die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausrufen. (Foto) Suche
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wird nach dpa-Informationen am Donnerstagvormittag die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausrufen. Bild: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wird nach dpa-Informationen am Vormittag des 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausrufen. Um 10.00 Uhr will Habeck vor die Presse treten. Als Thema kündigte das Ministerium "Energie und Versorgungssicherheit" an.

Bundesregierung wird Alarmstufe des Notfallplans Gas ausrufen

Laut dem Plan liegt bei der Alarmstufe eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen. Die Ausrufung steht im Zusammenhang mit der starken Drosselung der russischen Gaslieferungen seit vergangener Woche. Die Frühwarnstufe als erste Stufe des Plans hatte Habeck Ende März ausgerufen.

Notfallplan Gas: Schießen jetzt die Gaspreise in die Höhe?

Versorgungsunternehmen sollen nach dpa-Informationen am Donnerstag aber noch keine Möglichkeit erhalten, ihre Gaspreise nach dem Energiesicherungsgesetz zu erhöhen. Dies ist gesetzlich seit dem 21. Mai möglich.

Zwei Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein: Zum einen müssen Alarmstufe oder Notfallstufe im Notfallplan Gas ausgerufen worden sein. Zum anderen muss die Bundesnetzagentur auf dieser Grundlage eine "erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland" festgestellt haben. Diese Feststellung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst dann dürfen die Unternehmen die Preise auf ein "angemessenes Niveau" erhöhen.

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