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Renten-Ratgeber aktuell: Finanzexperte verrät! So gehen Sie früher in Rente - ohne Abzüge

Viele Arbeitnehmer wollen nicht bis zum gesetzlichen Rentenalter schuften und planen, frühzeitig in den Ruhestand zu gehen. Dabei müssen Sie einiges beachten. Wir verraten Ihnen wann Sie in Rente gehen können und wie Sie Geldsorgen vermeiden.

So gehen Sie ohne Geldsorgen mit 63 Jahren in Rente. (Symbolfoto) (Foto) Suche
So gehen Sie ohne Geldsorgen mit 63 Jahren in Rente. (Symbolfoto) Bild: picture alliance/Marijan Murat/dpa

Viele Arbeitnehmer sehnen sich nach der Rente und einem Leben ohne Meetings, Geschäftsreisen oder Termine. Viele berufstätige Menschen schrecken davor zurück, schon mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Denn sie befürchten Rentenabschläge. Ist diese Angst begründet? Das Magazin "Finanztest" von Stiftung Warentest klärt auf, wie Sie früher in Rente gehen können - ohne finanzielle Einbußen.

Ab wann kann ich in Rente gehen?

Entscheidend für die Höhe der monatlichen Rentenzahlungen sind die Versicherungsjahre, in denen Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Diese Jahre spielen eine wichtige Rolle, denn sie entscheiden, ob Sie dann mit 63 Jahren mit Abschlägen rechnen müssen oder Ihre volle Rente erhalten. Wer 45 Jahre Versicherungsjahre aufweist, kann mit 63 oder 65 Jahren in Rente gehen und bekommt seine Rente ohne Abzüge ausgezahlt.

Anders sieht es in diesem Fall aus: Wenn Sie nur 35 Versicherungsjahre nachweisen können, müssen sie mit Rentenabschlägen rechnen. Ihnen wird die Rente 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Ruhestandes gekürzt. Außerdem können Sie bereits mit 55 Jahren frühzeitig in Rente gehen. Dafür nutzen Sie die Altersteilzeit. Das sieht dann so aus: Arbeitnehmer arbeiten ab 55 Jahren nur noch 4 Jahre, sind danach für vier Jahre freigestellt und können dann ab 63 Jahren Rentengelder beziehen. Bei dieser Variante müssen Sie ebenfalls Abzüge in Kauf nehmen. Einen gesetzlichen Anspruch haben Sie nicht darauf.

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Rente aktuell in Deutschland! Wie gleiche ich Abschläge aus?

Um Abschläge auszugleichen, können Sie ab dem 50. Lebensjahr freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Das gilt nur für die Zeiten, in denen der Beitragszahler nicht arbeitslos war. Ansonsten müsste die Person einen vierstelligen Betrag berappen. "Die Gesetzliche Rentenversicherung hat einen Vorteil bei der Sicherheit: Das Geld ist nie aufgezehrt. Selbst wenn man 110 Jahre alt wird, zahlt die Rentenversicherung weiter jeden Monat Rente", schreibt "Finanztest". Was passiert, wenn Menschen doch nicht mit 63 in Rente gehen? Das eingezahlte Geld verfällt nicht. Es wird eingerechnet und Sie bekommen so monatlich sogar etwas mehr Geld. Daher ist es auf jeden Fall sinnvoll, auf Teilzahlungen zu setzen. Das heißt: die Zusatzzahlungen zu strecken.Wie hoch Ihre Sonderzahlung ausfällt, ermittelt auf Antrag Ihre Rentenberatungsstelle (Formular V0210).

Diese Zahlungen lohnen sich auch in anderer Hinsicht. Sie würden so Steuern sparen. Denn die Zusatzbeiträge können steuerlich abgesetzt werden. Bei einem Zusatzbetrag von 50.000 Euro, der über fünf Jahre verteilt wurde, sparen Sie 30 Prozent des Betrags durch Steuererleichterungen.

Rente mit 63! DAS sollten Sie vor dem Ruhestand tun

Wie viel Rente Sie im Monat bekommen, erfahren Sie im Standardschreiben der Rentenversicherung. Dort sehen Sie ihre zu erwartende Rente. Bevor sie sich für ein Leben als Rentner entscheiden, sollten Sie bereits zwölf Monate vorher Ihren Bescheid und alle aufgelisteten Beitragszeiten prüfen. Vier Monate vorher sollten Sie einen Beratungstermin bei Ihrer Rentenberatungsstelle vereinbaren. Termine können Sie online unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder telefonisch unter0800/100 48 00 vereinbaren.

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