In Deutschland muss für Werbeanrufe im Vorfeld eine Erlaubnis gegeben werden. Dennoch werden Verbraucher Opfer unerlaubter Telefonwerbung. Wie Sie sich schützen können und welche Nummern aktuell am meisten nerven, lesen Sie hier.
Telefonwerbung nervt wohl die meisten Menschen. Egal ob man eine Zeitschrift abonnieren soll oder einen neuen Telefontarif angeboten bekommt, in den meisten Fällen erfolgt die Werbung unerwünscht. Verbraucher können sich jedoch wehren und unerwünschte Anrufe bei der Bundesnetzagentur anzeigen.
Unerlaubte Telefonwerbung in Deutschland verboten
Zu Telefonwerbung zählen alle Anrufe, die das Ziel haben, Waren oder Dienstleistungen an den Mann zu bringen. oftmals sollen die Angerufenen bereits während des Telefonats zu einem Vertragsabschluss gedrängt werden. Sogenannte "Phishing-Anrufe" zählen jedoch nicht dazu. Hier versuchen Betrüger an Kontodaten oder Passwörter zu kommen.
In Deutschland ist es verboten, ohne die vorherige Einwilligung einen Verbraucher anzurufen. Die Bundesnetzagentur bestraft Verstöße mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 300.000 Euro. 2017 registrierte die Behörde 164.000 Anfragen sowie Beschwerden und verhängte 1,2 Millionen Euro Bußgelder. Laut "Bild"-Zeitung gab es im ersten Halbjahr von 2018 bereits 29.000 schriftliche Beschwerden. Im Vergleich zum Vorjahr soll das einem Anstieg von zehn Prozent entsprechen.
DIESE Telefonnummern sammeln die meisten Beschwerden
Beschwerden sammelt jedoch nicht nur die Bundesnetzagentur, sonder auch das Portal "tellows.de". Dort können Verbraucher selbst Telefonnummern hinterlegen, von denen sie angerufen und mit Werbung belästigt werden. Dabei werden aktuell vor allem folgende Nummern am meisten genannt:
- 03 06 45 20
- 02 92 13 50 40
- 02 01 94 61 02 500
- 02 03 70 9018 48
- 04 02 85 04 30 080
- 08 94 4714 41 100
- 01 52 10 35 89 76
Die Anrufer versuchen entweder Verbraucher mittels Verkaufsgesprächen in eine Kostenfalle zu locken, die Angerufenen zu einem Gewinnspiel zu bewegen oder werben auf aggressive Art und Weise für ein Produkt.
Wer Opfer eines unerlaubten Werbeanrufes wurde oder sich durch aggressive Werbung am Telefon etwas andrehen lassen hat, was er nicht benötigt, kann sich auf das gesetzlich festgelegte Widerrufsrecht berufen. Die Frist für einen Widerruf beträgt am Telefon 14 Tage. Sie sollten den Widerruf in jedem Fall schriftlich aufsetzen.
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bua/fka/news.de
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