Stiftung Warentest: Diese Mineralwässer sind mit Pestiziden verunreinigt

Im Sommer ist es wichtig, viel Wasser zu trinken. Doch nicht alle Mineralwasser sind dabei empfehlenswert. Die Stiftung Warentest verglich 30 Produkte - das Ergebnis: Viele sind verunreinigt und enthalten wenig Mineralien. Aber ausgerechnet Eigenmarken der Discounter schneiden gut ab.

Von news.de-Redakteurin Juliane Ziegengeist - Uhr

Es ist Hoch-Sommer, die Temperaturen liegen über 30 Grad. Da lechzt der ausgelaugte Körper nach etwas Abkühlung. Was käme da gelegener als ein Glas frisches Mineralwasser?! Das sorgt nicht nur für einen angenehmen Frischekick, sondern sorgt auch für einen ausgeglichenen Flüssigkeitshaushalt. Denn gerade an heißen Tagen braucht der Körper, weil er schwitzt, besonders viel Wasser.

Stiftung Warentest kann nur 6 von 30 Mineralwässern empfehlen

Mineralwasser ist dafür die erste Wahl. Doch Wasser ist nicht gleich Wasser. Die Stiftung Warentest hat 30 natürliche Mineralwasser genauer unter die Lupe genommen und dabei feststellen müssen, dass nicht überall, wo rein draufsteht, auch rein drin ist. Lediglich sechs der getesteten 30 Produkte kann die deutsche Verbraucherorganisation uneingeschränkt empfehlen, wie sie am Donnerstag mitteilte.

Wie die Glasform den Geschmack von Mineralwasser beeinflusst, lesen Sie hier.

Saskia ist eins der wenigen Mineralwasser, bei denen die Prüfer keine Verunreinigungen fanden. (Foto) Suche
Saskia ist eins der wenigen Mineralwasser, bei denen die Prüfer keine Verunreinigungen fanden. Bild: Ralph Kaiser/dpa

Verunreinigungen durch Pestizide und künstliche Süßstoffe

Bei zehn Mineralwässern stellte die Stiftung Warentest sogar Verunreinigungen aus oberiridischen Schichten fest, sprich aus dem Oberflächenwasser. Dabei handelte es sich um Abbauprodukte von Pestiziden und Rückstände eines künstlichen Süßstoffs. Zwar seien die Verunreinigungen nicht gesundheitsgefährdend, sie widersprächen aber der natürlichen Reinheit, mit der viele Mineralwasser werben.

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  • Große Packung, geringere Kosten: Wer auf diese Assoziation hereinfällt, schmeißt den Firmen das Geld hinterher. Tatsächlich sind die XXL-Packungen oft insgesamt teurer. Bei Lebensmittelpreisen sollten sie die 100-Gramm-Auspreisungen am Regal beachten, die Pflicht für die Supermärkte sind.

  • Große Packung, viel Inhalt: Auch das ist nicht der Fall. Zum Beispiel bei einem bekannten Kartoffel-Chip-Fabrikanten. Die Größe der Packung hat sich nicht geändert. Doch in den vergangenen Jahren sank die Füllmenge von 200 auf 165 Gramm. Nur der Preis blieb gleich. Also beim Einkauf den Blick auf die Mengenangabe nicht vergessen.

  • Kostenfreie Kontoauszüge: Eigentlich lässt sich der Kontoauszugdrucker der Bank regelmäßig ansteuern. Doch stellen Sie sich vor, Sie sind vier Wochen im Urlaub: Dann verschicken die meisten Banken die Kontoauszüge per Post. Natürlich nicht auf Bankkosten, sondern auf die des Kunden. Dabei darf diese oft versteckte Klausel der Banken gar nicht angewendet werden, entschied das Landgericht Frankfurt im Fall der Deutschen Bank (Az. 2-25 O 260/10).

  • Keine Überweisung, keine Kosten: Lehnt die Bank eine Überweisung von ihrem Konto ab, weil das Konto nicht gedeckt ist - und erhebt dafür Gebühren. Dabei ist das nicht zulässig, weil es sich um vorbeugendes Verhalten handelt, für das vom Kunden kein Schadenersatz zu verlangen ist (BGH, Az. XI ZR 5/97).

  • Auskunft nach dem Tod: Wenn sich Erben bei Banken über den Kontostand des Verstorbenen informieren wollen, muss die Bank der Anforderung kostenlos nachkommen. Nur wenn Sie als Kunde ausdrücklich in diesem Fall eine Beratung anfordern, dürfen dafür Gebühren erhoben werden.

  • Bankkonto auflösen: Manchmal zahlt sich ein Wechsel der Bank aus. Doch manchem Kunden kam das bereits teuer zu stehen: Die Bank verlangte Auflösungsgebühr. Dabei ist die gar nicht zulässig.

  • Neuanschaffung statt Reparatur: Die hat so mancher Verbraucher schon erlebt. Statt einfache Reparaturarbeiten zu erledigen - etwa die Wohnungstür zu öffnen -, werden gleich neue Produkte verkauft. Obwohl die der Kunde gar nicht braucht.

  • Kostenvoranschlag kostenlos: Nein. Den lassen sich so manche Handwerker kräftig bezahlen. Dabei muss der Kunde den nur bezahlen, wenn es ausdrücklich mit dem Handwerker vereinbart wurde.

  • Teure Anfahrtswege: Hat der Handwerker ein Werkzeug vergessen, muss das aus den Unternehmen geholt werden. Die Wege schlägt mancher Handwerker extra auf die Rechnung. Dabei ist das nicht erlaubt. Handwerker sind Fachleute und müssen deshalb wissen, welche Werkzeuge sie bei der Arbeit benötigen.

  • Gütesiegel, alles gut: Keineswegs. Viele Label, mit denen Unternehmen auf ihren Produkten werben, stammen nicht von unabhängigen Prüfinstituten, sondern wurden von den Unternehmen selbst erstellt. Das gilt auf Internetseiten genauso wie direkt auf Produkten. Selbst bei offiziellen Gütesiegeln - zum Beispiel - von der Stiftung Warentest ist Vorsicht geboten. Manche Unternehmen greifen auf alte Siegel zurück, um runderneuerte Produkte zu vermarkten. Achten Sie deshalb auf die Jahreszahl des Siegels.

  • Gesundheitsgefühl: Die einen versuchen es mit der «Extraportion Milch», die anderen mit der «Extraportion Vitamine». Dabei handelt es sich bei Milchschnitte und Nimm-2-Bonbons letzten Endes um Lebensmittel mit hohem Zuckeranteil. Für die Werbelüge hat Milch-Schnitte-Fabrikant Ferrero den Goldenen Windbeutel 2011 erhalten.

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    Aberkennen lässt sich der Titel natürliches Mineralwasser deshalb aber nicht einfach. Laut Gesetz ist das Reinheitsgebot der Mineral- und Tafelwasserverordnung nicht an eine absolute Abwesenheit von Schadstoffen gebunden. Kunden müssen also damit rechnen, auch in einem natürlichen, aus einer unterirdischen Quelle gewonnenen Mineralwasser Verunreinigungen wie Pestizide oder künstliche Süßstoffe zu finden.

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