
- Neue Bioabfallverordnung setzt falscher Trennung Grenzen
- Ab sofort nur noch 3 Prozent Fremdstoffe im Bioabfall erlaubt
- Bei Missachtung drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro
Mit der neuen Bioabfallverordnung soll die sorgfältige Trennung von Müll soll ab dem 1. Mai strenger kontrolliert werden. So soll der Anteil von Fremdstoffen im Abfall in Zukunft nur noch höchstens drei Prozent betragen. Bei Kunststoff darf es sogar nur ein Prozent sein. Ob richtig getrennt wird, soll jedoch nicht mehr nur per Augenmaß kontrolliert werden: Zusätzlich soll eine KI-Erkennung zum Einsatz kommen, die Mülltonnen nach Fremdstoffen scannt.
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Künstliche Intelligenz soll Biotonnen scannen
Während das Gesetz bundesweit zum Einsatz kommen soll, obliegt die praktische Umsetzung der Verordnung jeweils den Städten und Landkreisen. Je nach Region sollen dabei verschiedene Systeme zur Überwachung eingesetzt werden. Der Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg plant etwa mittelfristig den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Überprüfung der Bioabfalltonnen. Wer sich nicht an das Gesätz hält, soll ich Zukunft nicht mehr so leicht davonkommen.
In München befinden sich solche Technologien sogar erstmals im Einsatz: Dort testet der Abfallwirtschaftsbetrieb bereits Fahrzeuge mit KI-basierter Kameratechnologie, die Erkennungs-Algorithmen einsetzt, um Fremdstoffe im Abfall gezielt aufzuspüren. Auch in Böblingen in Baden-Württemberg werden Fahrzeuge mit speziellen Sensoren eingesetzt. Dort bleiben die Tonnen ungeleert stehen, wenn sich illegale Abfälle in der Tonne befinden.
Bis zu 5.000 Euro Bußgeld drohen bei falscher Entsorgung
Noch radikaler geht die Stadt Ulm gegen Abfall-Sünder vor: Ab Sommer sollen Biomülltonnen sogar digital gesperrt werden können. Solange die Tonnen gesperrt sind, ist eine Abholung nicht vorgesehen. Eine Wiederfreigabe ist erst nach Zahlung eines Bußgelds von 25 Euro möglich. Mit Maßnahmen wie Bußgeldern sollen vor allem Wiederholungstäter effektiv abgeschreckt werden. Auch im niedersächsischen Landkreis Stade wurden Bußgelder angekündigt. "Seit mehr als einem Jahr hätten Abfallberaterinnen aufgeklärt, dass in die Biotonne nur Bio- und Grünabfall gehöre", berichtete der Landkreis gegenüber dem NDR. Dennoch seien immer wieder Plastikbecher, Blumentöpfe oder Fleischverpackungen im Biomüll gefunden worden. Bisher wurden solche Tonnen stehen gelassen - mit einem Zettel, der über den Zweck der Biotonne aufklären sollte. Die Ergebnisse der Aufklärungsarbeit seien enttäuschend. Die Bußgelder für falsche Mülltrennung unterscheiden sich je nach Region stark, in Stade sollen allerdings sogar bis zu 5.000 Euro drohen.
Darum ist die richtige Trennung so wichtig
Grund für die Bußgelder und Maßnahmen sind unter anderem die hohen Kosten und der Mehraufwand, die für die Städte und Landkreise durch die Neusortierung anfallen. Diese Kosten treffen übrigens nicht immer nur die Abfallwirtschaftsbetriebe und Kommunen: Wird eine Tonne stehen gelassen, kann eine Sonderleerung beantragt werden. Die variiert zwischen 20 und 40 Euro. Klingt zunächst unspektakulär, kann sich jedoch bei Wiederholungstätern summieren. Es gibt vier Gründe, aus denen eine Sonderentleerung beantragt wird:
- Falsche Mülltrennung
- Zu hohes Gewicht der Mülltonne
- Müll wurde gepresst
- Überquellende Mülltonne
Bei Nichtabholung ist eine Sonderentleerung verpflichtend - diese kann allerdings erst nach einer Neusortierung geschehen. Insbesondere für Mieter nervig: Trennen nicht alle im Haus den Müll richtig, muss der Vermieter ein Spezialunternehmen zur Neusortierung der Abfälle beauftragen. Diese Kosten werden letztlich über die Betriebskosten auf die Mieter abgewälzt.
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