
- Jährlich geht viel Geld für medizinische Kosten drauf
- Viele davon sind allerdings steuerlich absetzbar.
- Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit
Krankheit kann nicht nur körperlich und emotional belasten – oft bringt sie auch erhebliche finanzielle Belastungen mit sich. Teure Medikamente, Therapien und Eingriffe können trotz gesetzlicher Versicherung mehrere tausend Euro an Kosten verursachen. Was viele nicht wissen: Einige davon können steuerlich geltend gemacht werden. Doch welche Kosten sind das und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?
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Welche Ausgaben zählen als absetzbare Krankheitskosten?
Grundsätzlich gilt: Krankheitskosten sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie medizinisch notwendig und nicht vermeidbar sind. Dazu gehören beispielsweise Ausgaben für ärztliche Behandlungen, Arzneimittel, Hilfsmittel oder auch Fahrten zu Therapieeinrichtungen. Konkret sind beispielsweise Ausgaben für rezeptpflichtige Medikamente steuerlich absetzbar – vorausgesetzt, sie wurden von einem Arzt verschrieben. Auch medizinische Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte, Prothesen, Rollstühle oder orthopädische Einlagen gehören dazu. Selbst der barrierefreie Umbau der Wohnung, etwa durch den Einbau eines Treppenlifts oder den Umbau des Badezimmers, kann unter Umständen berücksichtigt werden, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist.
Auch zahnärztliche Behandlungen – insbesondere teure Eingriffe wie Zahnersatz oder Implantate – sowie Maßnahmen von Heilpraktikern oder Physiotherapeuten sind potenziell absetzbar. Gleiches gilt für die Kosten einer Kur oder Rehabilitationsmaßnahme, sofern sie medizinisch notwendig ist. Wichtig ist dabei, dass die medizinische Notwendigkeit durch ein ärztliches Attest oder sogar ein Gutachten eines Amtsarztes nachgewiesen wird. Nicht bezahlt werden rein kosmetische Eingriffe, die medizinisch nicht dringend notwendig sind. Daher gibt es leider keine medizinisch unnötigen Nasen-OPs oder Fettabsaugungen auf Kosten des Finanzamts.
Diese Nachweise benötigt das Finanzamt
Das Finanzamt prüft ganz genau, ob die Ausgaben tatsächlich notwendig und "zwangsläufig" im Sinne des Steuerrechts waren. "Zwangsläufig" bedeutet hierbei, dass es sich um tatsächlich und aus guten Gründen unvermeidbare Ausgaben handelt. Dafür wird ein ärztliches Attest oder eine ärztliche Verordnung benötigt. "Zwangsläufig" bedeutet auch, dass Alternativen geprüft werden. Wurde eine Krankheit diagnostiziert, gibt es in der Regel eine "Standard-Behandlung" sowie teurere Alternativen. Bei teureren alternativen Heilmethoden, Kuren oder psychotherapeutischen Maßnahmen verlangt das Finanzamt zusätzlich ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Wer diese Nachweise nicht rechtzeitig vorlegt oder keine lückenlose Dokumentation einreicht, riskiert, dass das Finanzamt die Kosten nicht anerkennt.
Die zumutbare Belastung – und warum sie so wichtig ist
Ein wichtiger Punkt, den viele Steuerpflichtige nicht kennen: Krankheitskosten werden erst dann steuerlich wirksam, wenn sie die Grenze der sogenannten "zumutbaren Belastung" übersteigen. Dieser Eigenanteil ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach dem Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Je höher das Einkommen, desto höher auch der Betrag, den man selbst tragen muss, bevor eine steuerliche Entlastung eintritt.
Beispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro muss je nach individueller Situation eine Eigenbelastung von einem bis zu sieben Prozent selbst tragen. Erst wenn die Krankheitskosten diesen Schwellenwert übersteigen, kann der übersteigende Betrag von der Steuer abgesetzt werden. Dabei kommen Kinderlose und Besserverdiener durchweg schlechter weg als Steuerzahler mit einem oder mehreren Kindern oder einem geringeren Einkommen.
Praktische Tipps für die Steuererklärung
Um möglichst viele Kosten anerkannt zu bekommen...
- sollten Sie sämtliche Belege aufzubewahren, darunter Arztrechnungen, Quittungen von Apotheken, Fahrtennachweise, ärztliche Verordnungen sowie gegebenenfalls amtsärztliche Atteste
- sollten Sie die Belege strukturiert sammeln, denn das erleichtert sich nicht nur die eigene Steuererklärung, sondern erhöht auch die Chancen, dass das Finanzamt die Angaben anerkennt
- sollten Sie größere medizinische Ausgaben innerhalb eines Kalenderjahres bündeln (je höher die Kosten, desto wahrscheinlicher, dass die "zumutbare Belastung" überschritten wird)
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