
Pünktlich zur Gartensaison: Der Frühling kommt und mit ihm auch gleich die ersten Klagen. Von einer zu hohen Hecke über einen Ast, der über den Zaun wächst bis zur überwucherten Grundstücksgrenze - wer sucht, der findet! Sobald es im Garten sprießt, gibt es auch die alljährlichen Nachbarschaftsstreitereien. Was für den einen nämlich ein unscheinbarer Strauch ist, bedeutet für den anderen bereits einen Verlust an Licht, Sicht oder gar persönlicher Freiheit. Doch wieso knallt es im Grünen so oft - und wer hat am Ende eigentlich recht?
Der Klassiker in deutschen Gärten: "Das nimmt mir die Sonne!"
Hier ein überstehender Zweig, dort ein wuchernder Strauch: Das kann einem unwichtig sein, das kann man aber auch als Schikane empfinden. Wenn es so ist, dann geht es selten nur um die Pflanzen. Hecken und Sträucher sind oft bloß der sichtbare Auslöser tiefer liegender Spannungen. Die Fronten verhärten sich schnell, wenn das Gefühl aufkommt, der andere nehme keine Rücksicht. Wird der Wunsch nach Privatsphäre und Einhaltung von Regeln nicht akzeptiert, dann kann die Ligusterhecke zum Sinnbild des schwelenden Nachbarschaftskonflikts werden.
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Nachbarschaft im Krisenmodus? So schlecht steht es wirklich ums Miteinander
Wer glaubt, der Garten sei ein Ort der Ruhe, hat offenbar noch nie mit seinem Nachbarn über eine zu hohe Hecke diskutiert. Tatsächlich kracht es zwischen deutschen Nachbarn rund ums Grün häufiger, als man denken würde – und das längst nicht nur wegen sonntäglichem Rasenmähen oder einem qualmenden Grill.
Laut einer Umfrage gaben 54 Prozent der Befragten an, in den letzten zehn Jahren in einen Nachbarschaftskonflikt verwickelt gewesen zu sein. Beim ewigen Reizthema Garten geraten viele wegen wuchernder Büsche oder überhängender Äste in Streit. Doch der eigentliche Knackpunkt sitzt tiefer: Das Verständnis füreinander und die Toleranz im Miteinander schwinden. Mehr als zwei Drittel der Deutschen sind überzeugt, dass es mit der Nachbarschaftlichkeit in den letzten 20 Jahren bergab ging. Besonders deutlich fällt dieses Urteil in der älteren Generation aus: 74 Prozent der 50- bis 70-Jährigen finden, dass das Miteinander im Wohnumfeld früher besser war. Nur ein kleiner Teil glaubt, dass die Menschen heute nachbarschaftlicher sind als noch vor zwei Jahrzehnten – ein ernüchterndes Ergebnis.
Die Tendenz ist klar: Der Ton wird rauer, die Toleranz geringer. Statt dem nachbarschaftlichen Plausch über den Gartenzaun herrscht zunehmend Funkstille – oder schlimmer noch lautstarker Streit. Ein Zustand, der vielen Sorgen bereitet. Denn wenn selbst das eigene Zuhause nicht mehr als friedliche Zone empfunden wird, dann bewahrheitet sich Friedrich Schillers sprichwörtliches „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt".
Doch wo handelt es sich wirklich um einen missgünstigen Nachbarn und wann sollte man beginnen zu hinterfragen, ob der andere nicht tatsächlich eingeschränkt wird? Wenn die Hecke gefühlt in den Himmel hinaufragt oder ein Teil des Nachbarhauses vom eigenen Efeu bedeckt ist, lohnt es sich nämlich durchaus, mal einen Blick auf die diesbezüglichen Richtlinien zu werfen.
Wie hoch ist zu hoch? Das sagt das Gesetz!
Die gesetzlichen Regelungen zu Grenzabständen und maximalen Pflanzenhöhen variieren je nach Bundesland. In Bayern beispielsweise müssen Sie mit Bäumen und Hecken einen Mindestabstand von 0,5 Metern zur Grundstücksgrenze einhalten. Bei einem Abstand von 0,5 bis 2 Metern zur Grenze darf das Grün zudem maximal 2 Meter hoch sein. In Niedersachsen hingegen darf man bei einem Abstand von 75 Zentimetern zur Grundstücksgrenze immerhin noch bis zu 3 Meter hohe Pflanzen jeglicher Art wachsen lassen. Auch wenn sich die genauen Regelungen etwas voneinander unterscheiden, eines haben sie alle gemeinsam:
Werden diese Abstands- und Höhenvorgaben nicht eingehalten, kann der betroffene Nachbar grundsätzlich einen Rückschnitt oder die Beseitigung der Pflanzen verlangen. Allerdings gilt dies meist nur die ersten fünf Jahre lang - danach ist der Anspruch auf Rückschnitt verjährt. Außerdem darf der Antragsteller nur dann klagen, wenn er selbst auch alles regelkonform auf seinem Grundstück gepflanzt und instandgehalten hat.
Wenn es um Hecken oder Bepflanzungen an der Grundstücksgrenze geht, gibt es klare Regeln – und die stehen nicht nur in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Auch das Bürgerliche Gesetzbuch, genauer gesagt Paragraph 910 BGB, befasst sich mit solchen Fällen. Er regelt zum Beispiel, dass der Nachbar unter Umständen Ihren Baum oder die Sträucher sogar rigoros absägen darf, wenn sie über die Grundstücksgrenze wachsen. Wer unsicher ist, was erlaubt ist und was nicht, kann sich direkt bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung informieren – dort kennt man die örtlichen Vorschriften ganz genau. Das hilft oft bei der Klärung von Unstimmigkeiten und kann eine unnötige Eskalation vermeiden.
Streit am Gartenzaun: Zwischen Ruheoase und Pulverfass
Hecken sollen schützen - nicht spalten. Ein umgängliches Miteinander ist doch um einiges schöner als nur auf den nächsten Zoff am Gartenzaun zu warten. Bevor wegen der erstbesten Rankenpflanze über der eigenen Mauer oder der etwas zu hohen Thujahecke gleich der Anwalt auf der Matte steht, sollte man vielleicht doch vorher das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. So spart man sich Ärger und Kosten - und die nicht verschwendete Zeit kann man dann gleich ganz wunderbar zum Genießen des eigenen Gartens nutzen.
Dieser Artikel ist in Kooperation mit Digitale Seiten, den Spezialisten für die Handwerkersuche entstanden.
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