Erstellt von Tony Fessel - Uhr

Mitgliedschaft im Fitnessstudio: Vorsatz im neuen Jahr: Kündigen statt Trainieren

Eine Kündigung im Fitnessstudio, nichts einfacher als das - möge man vielleicht denken. Jedoch gibt es einige Richtlinien zu beachten, die viel anstrengender sein können als das Training selbst.

Der 377 Quadratmeter große Fitnessbereich im Resort Mark Brandenburg. (Foto) Suche
Der 377 Quadratmeter große Fitnessbereich im Resort Mark Brandenburg. Bild: picture alliance/dpa | Marcel Kusch
  • Vor der Kündigung sollte man unbedingt den eigenen Vertrag lesen
  • Bei regulärer Laufzeit sollte man zum nächsten Zeitpunkt austreten
  • Muss es früher geschehen, sind entsprechende Nachweise erforderlich

War es bei vielen im letzten Jahr noch der Vorsatz, für das kommende Jahr ins Fitnessstudio zu gehen und mehr Sport zu treiben, so schaut dieser 2025 oft ganz anders aus. Beispielsweise Berufstätige oder auch dem Abschluss entgegenstrebende Schüler stellen häufig zu spät fest, dass das Vorhaben zeitlich nicht machbar oder generell nichts für einen selbst ist.

Fitnessstudio kündigen: Die Voraussetzung ist entscheidend

Wer einen Fitnessvertrag abschließt, trifft oft auf eine Mindestlaufzeit, die die Bedingungen für eine Kündigung bestimmt. Die Kündigung eines Fitnessvertrags hängt somit maßgeblich davon ab, ob eine Laufzeit vereinbart wurde und welche Fristen im Vertrag festgelegt sind.

In der Regel ist eine Kündigung erst nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit möglich. Wichtig ist es, die im Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegte Kündigungsfrist zu kennen. Häufig beträgt diese Frist drei Monate, sodass der Vertrag spätestens drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden muss. Eine rechtzeitige Kündigung erfordert also ein frühzeitiges Handeln.

Für die formelle Kündigung sollte ein schriftliches Kündigungsschreiben erstellt werden, in dem unter anderem die Kundennummer und der gewünschte Kündigungstermin angegeben werden. Es empfiehlt sich zudem, den Zusatz "hilfsweise zum nächstmöglichen Termin" aufzunehmen, um sicherzustellen, dass die Kündigung auch dann gültig ist, falls der Termin versehentlich falsch angegeben wird. Das Kündigungsschreiben sollte per Einschreiben mit Rückschein versendet werden, um einen Nachweis über die Zustellung und die Kenntnisnahme durch das Fitnessstudio zu haben.

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Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten der Mitgliedschaft im Fitnessstudio

In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, den Fitnessvertrag auch vor Ablauf der Laufzeit außerordentlich zu kündigen. Dies ist jedoch nur unter besonderen Umständen zulässig, zum Beispiel wenn das Fitnessstudio die Preise unerwartet erhöht oder wenn es dem Vertragspartner aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse unmöglich wird, den Vertrag weiter zu erfüllen. Ein Umzug an einen Ort, an dem das Fitnessstudio keine Filiale hat, oder gesundheitliche Probleme, die das Training unmöglich machen, können solche Gründe darstellen.

In diesen Fällen sollte das Fitnessstudio unverzüglich über die veränderten Umstände informiert werden. Gegebenenfalls sind Nachweise wie ein ärztliches Attest oder ein Versetzungsbescheid erforderlich, um die außerordentliche Kündigung zu belegen. Nur dann kann die Kündigung vorzeitig und rechtswirksam erfolgen.

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fes/hos/news.de

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