Er hat ein Auge auf Sicherheit und Energieeffizienz – der Schornsteinfeger. Doch was passiert, wenn der Mann, der traditionell für Glück und saubere Kamine steht, plötzlich Termine platzen lässt oder gar seinen Service verweigert? Chaos, Unsicherheit – und die große Frage: Welche Rechte haben Sie als Verbraucher, wenn der Schornsteinfeger nicht auftaucht?
Die Realität ist alarmierend: Der Fachkräftemangel hat das Handwerk fest im Griff, und das Schornsteinfegerhandwerk dabei bildet keine Ausnahme. Einen Termin zu ergattern, gleicht in manchen Regionen einem Glücksspiel. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Nur noch rund 20.000 Beschäftigte gibt es bundesweit in diesem Beruf, verteilt auf etwa 8.000 Betriebe. Gleichzeitig entscheiden sich immer weniger Menschen für diesen Beruf, was die Situation weiter verschärft.
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Doch was tun, wenn Ihr Ofen wartet und der Ruß sich staut, aber kein Feger in Sicht ist? Wir klären auf: Ihre Rechte, Ihre Möglichkeiten – und wie Sie rechtssicher einen Ersatzdienst engagieren können.
Ihre Rechte als Verbraucher gegenüber Schornsteinfegern
- Pflicht zur Kehrung: Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, Ihre Heizungsanlagen und Schornsteine regelmäßig prüfen und reinigen zu lassen. Dies ergibt sich aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Der Bezirksschornsteinfeger ist zuständig, diese Aufgaben fristgerecht durchzuführen.
- Terminzusage: Schornsteinfeger sind dazu verpflichtet, fristgerecht Termine zu vergeben. Sollte dies nicht erfolgen, können Sie eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung einreichen.
- Zuständigkeit: Falls Ihr Bezirksschornsteinfeger seine Aufgaben nicht erfüllt, können Sie für nicht-hoheitliche Arbeiten (wie Kehr- und Überprüfungsarbeiten) einen anderen zugelassenen Anbieter beauftragen. Für hoheitliche Aufgaben (z. B. Feuerstättenschau) bleibt der Bezirksschornsteinfeger zuständig. Sollte es hier Probleme geben, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, um Unterstützung zu erhalten.
Wenn der Schornsteinfeger nicht kommt
Schritt 1 - frühzeitige Kontaktaufnahme: Versuchen Sie zunächst, den Schornsteinfeger direkt zu kontaktieren, am besten schon vor der Hauptsaison im Herbst/Winter. Wenn der zuständige Bezirksschornsteinfeger keinen Termin vergibt, sprechen Sie ihn direkt an und schildern Sie die Dringlichkeit. Falls keine Lösung gefunden wird, können Sie sich an die zuständige Handwerkskammer oder die Schornsteinfeger-Innung wenden. Dokumentieren Sie in jedem Fall alle Gespräche und E-Mails.
Schritt 2 - schriftliche Aufforderung: Reichen Sie eine schriftliche Beschwerde mit Fristsetzung ein. Verweisen Sie dabei auf die gesetzlichen Pflichten des Schornsteinfegers.
Schritt 3 - ersatzweise Beauftragung eines anderen Schornsteinfegers: Seit der Reform des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Jahr 2013 dürfen Sie bestimmte Arbeiten, wie die Reinigung und Überprüfung von Schornsteinen und Abgasanlagen, von jedem zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb durchführen lassen. Über Handwerkskammern oder Online-Portale wie den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks – Zentralinnungsverband(schornsteinfeger.de) können Sie alternative Betriebe finden.
Schritt 4: Meldung an die Aufsichtsbehörde: Wenn keine Reaktion erfolgt, wenden Sie sich an die zuständige Behörde. Diese kann den Schornsteinfeger zur Erledigung seiner Pflichten anhalten.
Schritt 5: Fristverlängerung beantragen: Sollten Sie eine gesetzliche Frist, zum Beispiel für die Feuerstättenschau oder Messungen, nicht einhalten können, weil sie keinen Termin beim Schornsteinfeger bekommen haben, beantragen Sie eine Verlängerung bei der zuständigen Behörde und erklären Sie dort Ihre Situation.
So beauftragen Sie rechtssicher einen Ersatzdienst für Ihren Kamin
- Erlaubnis einholen: Bevor Sie einen Ersatzdienst beauftragen, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Begründen Sie Ihren Antrag mit den ausgebliebenen Leistungen.
- Zugelassene Anbieter: Achten Sie darauf, dass der Ersatzdienstleister im Schornsteinfeger-Register eingetragen ist. Nur zugelassene Betriebe dürfen Kehr- und Prüfarbeiten durchführen.
- Schriftliche Bestätigung: Lassen Sie sich die Beauftragung des Ersatzdienstes schriftlich bestätigen. Bewahren Sie alle Unterlagen gut auf.
Kosten und Haftung für die ordnungsgemäße Kaminreinigung
Die Kosten für Kehr- und Überprüfungsarbeiten müssen Sie als Immobilieneigentümer immer selbst tragen, unabhängig davon, ob der zuständige Bezirksschornsteinfeger oder ein Ersatzdienst die Arbeiten durchführt. Sollten jedoch zusätzliche Kosten entstehen, die direkt auf eine Pflichtverletzung des zuständigen Schornsteinfegers zurückzuführen sind, könnten Sie versuchen, diese als Schadensersatz einzufordern. Klären Sie solche Ansprüche am besten mit rechtlichem Beistand.
Zusammengefasst: Das können Sie tun, wenn der Schornsteinfeger nicht kommt
Ein unzuverlässiger Schornsteinfeger ist mehr als nur ein Ärgernis – er kann für Sie ernsthafte rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Dokumentieren Sie daher sorgfältig alle Schritte, setzen Sie klare Fristen und zögern Sie nicht, die zuständige Aufsichtsbehörde einzuschalten, falls nötig. Gute Kommunikation und rechtzeitige Planung helfen, Terminprobleme im Vorfeld zu vermeiden. Doch seien Sie gewarnt: Wenn es darauf ankommt, ist Ihr schnelles Handeln entscheidend! Verpassen Sie keine Frist – schützen Sie sich und Ihre Immobilie, indem Sie rechtzeitig einen Ersatzdienst beauftragen.
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