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Elektronische Patientenakte ab Januar 2025: Zugriff, Datensicherheit und Co. - das müssen Sie über die ePA wissen

Die elektronische Patientenakte (ePA) kommt ab Januar 2025. Vor dem Start gibt es aber viele Fragen rund um den Zugriff, Datensicherheit und die gespeicherten Dokumente. Hier finden Sie wichtige Informationen zum digitalen Gesundheitsordner.

Die elektronische Patientenakte kommt ab Januar 2025. (Symbolfoto) (Foto) Suche
Die elektronische Patientenakte kommt ab Januar 2025. (Symbolfoto) Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Patrick Pleul
  • Die elektronische Patientenakte, ePA, kommt ab Januar 2025
  • Der digitale Gesundheitsordner wird automatisch für gesetzlich Versicherte erstellt
  • Die ePA speichert Gesundheitsdaten
  • Vor- und Nachteile der elektronischen Gesundheitsakte

Die Krankenakte wird digital. Ab Januar 2025 kommt die elektronische Krankenakte, ePA, für alle gesetzlich Versicherten. Wie sie funktioniert und weitere Fragen rund um den modernen Gesundheitsordner, klären wir in diesem Überblick.

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Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Bei der elektronischen Patientenakte handelt es sich um einen von der Krankenkasse automatisch angelegten digitalen Gesundheitsordner. Dieser speichert alle Gesundheitsdaten von Ärzten, Apotheken, Zahnärzten oder Krankenhäusern ein Leben lang, wenn dem nicht widersprochen wird. Versicherte haben die Möglichkeit selbst Gesundheitsdaten einzuspeichern und Zugriffe zu verwalten. Die ePA lässt sich auf PCs, Smartphones oder Tablets abrufen. Das funktioniert bei mobilen Endgeräten über die ePA-App.

Wann kommt die ePA?

Anlaufen soll die E-Patientenakte für alle ab 15. Januar 2025 zunächst in zwei Modellregionen in Franken und Hamburg. Voraussichtlich vier Wochen später soll sie bundesweit für Patienten, Praxen, Kliniken und Apotheken nutzbar sein. Als wählbares Angebot, um das sich Versicherte selbst kümmern müssen, waren E-Akten bereits 2021 eingeführt worden. Sie werden bisher aber kaum verwendet. Privatversicherte können ihre Daten ebenfalls in einer digitalen Gesundheitsakte anlegen lassen, wenn die eigene Krankenversicherung diese Option anbietet.

Vorteile der elektronischen Patientenakte

Sowohl Arztpraxen als auch Versicherte können darin Dokumente ablegen. Das soll etwa einen Arztwechsel vereinfachen oder den Austausch von Dokumenten zwischen Arztpraxen, Apotheken und Kliniken erleichtern. Mit der ePA sollen auch doppelte Behandlungen vermieden werden.

Was wird in der elektronischen Krankenkasse gespeichert?

In der elektronischen Krankenkasse laden Ärzte alle Dokumente automatisch hoch, die bei einer Behandlung entstehen. Auch hier gilt: Die Daten werden nur erhoben, wenn der Versicherte nicht bestimmte Einschränkungen vorgenommen hat. Versicherte haben zusätzlich die Möglichkeit, selbst Gesundheitsdaten wie Daten aus Smartwatches oder alte Dokumente einzustellen. Alte Dokumente können aber auch Arztpraxen innerhalb von 24 Monaten zweimal digitalisieren. Das gilt für bis zu zehn Dokumente. Krankenkassen laden ebenfalls Daten von Leistungen in Form von Diagnosecodes hoch. Anders sieht das bei genetischen Untersuchungen aus. Dafür müssen Versicherte erst ihre Zustimmung geben.

Von Ärzten eingestellte Gesundheitsdaten:

  • Medikamentenpläne
  • Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Bildbefunde ( CT, Röntgen etc.)
  • Laborwerte
  • Behandlungsbefunde
  • Krankenhausberichte
  • Entlassungsbriefe

Daten, die nur nach Wunsch des Versicherten eingepflegt werden:

  • Diagnosen
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU)
  • Therapiepläne
  • Behandlungsberichte

Weitere Dokumente in der ePA (in Zukunft):

  • eImpfpass
  • elektronisches Untersuchungsheft für Kinder
  • eMutterpass
  • eZahnbonusheft

Gibt es die ePA für Kinder?

Ja! Generell gibt es keine Altersbeschränkung, schreibt das Gesundheitsministerium. Eltern handeln aber im Sinne ihres Kindes und verwalten sozusagen die ePA. Minderjährige dürfen aber selbst Entscheidungen treffen. Hier gilt deren Einwilligungsfähigkeit. Jugendliche ab 15 Jahren können selbstständig Vertragsärzte oder Krankenhäuser aufsuchen. Eine Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten benötigen sie nicht. Denn sie haben nach§ 36 Absatz 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) Anspruch auf Sozialleistungen.

Wer hat Zugriff auf die E-Patientenakte?

Einige Menschen haben Angst, dass fremde Menschen auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen können. Auf ihre eigene ePA haben nur gesetzlich Versicherte Zugriff. "Ärztinnen und Ärzte haben nicht automatisch Zugriff auf die ePA. Sowohl die Bereitstellung von medizinischen Daten als auch der Zugriff durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte bedürfen der Freigabe durch die Versicherten", schreibt das Gesundheitsministerium. Versicherte sind also die Verwalter. Sie können Daten löschen, hinzufügen und entscheiden, wer auf welche Dokumente Zugriff hat. Mitarbeiter von Heilberufen können bei einer Behandlung automatisch auf die ePA zugreifen, wenn der Patient nicht bestimmte Informationen selbst sperrt. Krankenkassen haben keinen Zugriff und können nicht mitlesen.

Wie sicher ist die ePA?

Bei der elektronischen Gesundheitsakte wird die Sicherheit bedacht. Sie folgt hohen Sicherheitsstandards, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) festgelegt wurden. Sie wird auf Servern in Deutschland gespeichert. Der Zugriff ist durch ein sicheres und geschlossenes Netz, der Telematikinfrastruktur, gesichert. Die Daten sind verschlüsselt und können nur von dem Versicherten oder einer von ihm berichtigten Person gelesen werden. Alle Aktivitäten werden protokolliert. Versicherte können sie einsehen. Dennoch kann ein Datenmissbrauch in Form von Cyberangriffen nie gänzlich ausgeschlossen werden. Nutzer sollten deshalb bei ihren Endgeräten immer auf den notwendigen Schutz achten und bei Smartphones immer die neuesten Sicherheitsupdates installieren.

Nachteile der elektronischen Krankenversicherung

Es gibt einige Befürchtungen zur Datensicherheit. Außerdem sorgen sich einige Menschen, dass sich daraus Rückschlüsse auf Erkrankungen ergeben. Doch die Daten sind anonymisiert und niemand kann damit eine Person identifizieren. Einen weiteren Punkt sehen einige ebenfalls negativ. Ab dem 15. Juli sollen Datensätze für gemeinwohlorientierte Forschungszwecke genutzt werden. Dem können Versicherte aber widersprechen.

Gibt es die ePA auch ausgedruckt?

Bei den künftigen elektronischen Patientenakten für alle muss aus Sicht von Patientenschützern auch ein kostenloser Ausdruck möglich sein. Sonst hätten vor allem alte, pflegebedürftige oder digital unerfahrene Menschen keine Möglichkeit, ihre ärztlichen Behandlungen auf Papier zu dokumentieren, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur. Die technische Umsetzung müsse in den Praxen erfolgen. "Die Kosten für solche Papierausdrucke sind dann von den Krankenkassen zu erstatten."

Brysch begrüßte Gesetzespläne des Bundesjustizministeriums für bisherige Patientenakten, wonach eine "erste Abschrift" unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden soll. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sei gefordert, eine vergleichbare Regelung auch für die E-Akte auf den Weg zu bringen. Bislang seien für solche Ausdrucke 30 Cent bis 2 Euro pro Seite von Praxen berechnet worden.

Kann ich Widerspruch einlegen?

Wer die elektronische Patientenakte nicht nutzen will, kann vorab einen Widerspruch bei seiner Krankenkasse einlegen. Das funktioniert schriftlich, digital oder telefonisch. Jede Krankenkasse handhabt das aber anders. Informieren Sie sich deshalb bei ihrer Krankenkasse. Informationen gibt es auch in den Informationsschreiben, die gesetzliche Krankenkassen verschicken.

Verwendete Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Gematik, Verbraucherzentrale

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/hos/news.de/dpa

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