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Neues Gesetz, alte Heizung: So bleiben Sie trotz neuer Vorschriften auf der sicheren Seite

Rund 70 Prozent der Heizungen in Deutschland werden noch mit Öl oder Gas betrieben. Um diese fossilen Brennstoffe zu reduzieren, setzt das Gebäudeenergiegesetz auf klimafreundliches Heizen.

Wärmepumpen sind in einem Heizungsraum (Foto) Suche
Wärmepumpen sind in einem Heizungsraum Bild: picture alliance/dpa | Moritz Frankenberg

Das GEG legt fest, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen, damit der CO₂-Ausstoß reduziert werden kann. Besonders betroffen sind Haushalte mit veralteten Öl- und Gasheizungen. Doch kein Grund zur Panik: Funktioniert Ihre Heizung oder lässt sie sich reparieren, ist in der Regel kein Austausch notwendig. Zudem gibt es Ausnahmen für bestehende Systeme und Übergangsfristen.

Die Energiewende ist in vollem Gange und mit ihr kommen zwangsläufig Vorschriften, die den Betrieb von Heizungen betreffen. Die neuen Vorgaben des GEG, mit denen schrittweise der Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung eingeleitet werden soll, gelten seit Anfang des Jahres und sollen dafür sorgen, dass bis 2045 alle Heizungen mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

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Gebäudeenergiegesetz: Was das neue Gesetz vorschreibt

Gesetzt wird unter anderem auf klimafreundlichere Heizsysteme und verschärfte Anforderungen für bestehende Heizungen. Wer eine alte Heizung im Keller hat, stellt sich daher oft die Frage: Muss ich jetzt meine Heizung austauschen oder reicht eine Nachrüstung? Geht eine alte Gas- oder Ölheizung endgültig kaputt, muss eine neue Heizung her, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien läuft. In manchen Fällen besteht auch eine Austauschpflicht bei Verkauf oder Vererbung. Dem neuen Eigentümer bleiben dann aber zwei Jahre Zeit.

Das Heizungs-Gesetz sieht zudem Folgendes vor:

  • Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden.
    Alte Öl- und Gasheizungen dürfen in der Regel nicht mehr weiter betrieben werden. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen. Das langfristige Ziel ist, ineffiziente Heizsysteme durch moderne, energiesparende Alternativen zu ersetzen.
  • Bei Neubauten und umfangreiche Sanierungen sollen erneuerbaren Energien eingesetzt werden.
    Für Neubauten und bei größeren Renovierungen gibt es eine Pflicht, erneuerbare Energien wie Solarthermie, Wärmepumpen oder Holzpellets zumindest teilweise in das Heizungssystem zu integrieren.
  • Vorgaben für den Austausch und die Nachrüstung älterer Heizsysteme müssen eingehalten werden. Auch wenn nicht immer ein vollständiger Austausch notwendig ist, gibt es bei älteren Anlagen klare Regeln zur Effizienzverbesserung. Bei Heizungen, die noch funktionieren, kann eine Nachrüstung die Lösung sein, um die Vorgaben zu erfüllen.

Was bedeutet das Gebäudeenergiegesetz nun für Ihre alte Heizung?

Ob Ihre Heizung tatsächlich ausgetauscht werden muss oder eine Nachrüstung ausreichend ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst sollten Sie das Alter Ihrer Heizung prüfen.
Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, fallen in der Regel unter die Austauschpflicht. Wenn Ihre Heizung in den frühen 1990er Jahren installiert wurde, sollten Sie über einen baldigen Austausch nachdenken. Heizkessel, die erst später eingebaut wurden, können häufig weiter genutzt werden, sollten aber regelmäßig auf ihre Effizienz geprüft werden.

Es gibt auch Ausnahmen für Ein- und Zweifamilienhäuser, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden. Hier besteht oft keine sofortige Austauschpflicht, solange die Heizung noch funktionstüchtig ist. Allerdings sollten Hausbesitzer langfristig auch dann über einen Austausch nachdenken, da veraltete Heizungen ineffizient sind und hohe Betriebskosten verursachen. In einigen Fällen kann eine Nachrüstung ausreichen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Das Nachrüsten einer alten Heizung mit moderner Technik, wie einem Brennwertkessel oder einer neuen Steuerung, kann die Energieeffizienz erheblich verbessern. Auch der Einbau von Solarthermie zur Warmwasserbereitung oder zur Heizungsunterstützung ist eine Möglichkeit, den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen.

Heizungstausch: Welche Optionen gibt es?

Wenn Ihre Heizung ausgetauscht werden muss, haben Sie verschiedene Optionen. Diese Heizungen erfüllen die 65-Prozent-Vorgabe:

  • Wärmepumpen:Wärmepumpen nutzen Umgebungswärme aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser, um das Gebäude zu beheizen. Der Einbau ist besonders in Neubauten oder gut gedämmten Häusern effizient, kann aber auch in Bestandsgebäuden mit entsprechender Vorbereitung funktionieren.
  • Pellet- oder Holzheizungen: Diese Heizsysteme nutzen erneuerbare Brennstoffe wie Holzpellets oder Stückholz. Sie bieten eine klimafreundliche Alternative zu Öl- oder Gasheizungen, sind aber auf eine ausreichende Lagerkapazität angewiesen.
  • Solarthermie: In Kombination mit einer anderen Heizquelle kann Solarthermie dazu beitragen, die Warmwasserbereitung und teilweise die Heizung zu unterstützen. Besonders in Kombination mit Gasbrennwerttechnik oder Wärmepumpen ist dies eine beliebte Lösung.
  • Gasbrennwertheizung:Moderne Gasbrennwertheizungen – vor allem in Kombination mit erneuerbaren Energien - sind deutlich effizienter als alte Gaskessel und können in vielen Fällen eine sinnvolle Übergangslösung sein, wenn ein vollständiger Wechsel derzeit nicht möglich ist. Sie sind aber oft nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erlaubt, da der Fokus langfristig auf erneuerbaren Energien liegt.

Auch ein Nah- oder Fernwärmeanschluss, Stromdirektheizungen oder Hybridheizungen, bei denen eine Wärmepumpe oder eine Solarthermie mit einer Gas- oder Biomasseheizung kombiniert werden, sind möglich.

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Das Einhalten der Vorschriften muss nicht zwangsläufig höhere Kosten verursachen

Der Austausch oder die Nachrüstung einer Heizung ist oft mit erheblichen Kosten verbunden. Doch der Staat unterstützt mit bis zu 70 Prozent Förderung. Um die finanzielle Belastung zu mindern, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Diese Förderung unterstützt sowohl den Austausch alter Heizungen als auch die Nachrüstung oder den Einbau erneuerbarer Energien.
  • KfW-Förderprogramme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen, darunter auch Heizungsmodernisierungen.
  • Steuerliche Vorteile: Kosten für energetische Sanierungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden.

So bleiben Sie auf der sicheren Seite

Das neue Gesetz zur Heizungsmodernisierung mag streng erscheinen, doch mit der richtigen Planung und Beratung müssen Hausbesitzer keine unnötigen Risiken eingehen. Prüfen Sie das Alter Ihrer Heizung, holen Sie sich rechtzeitig Angebote von Fachbetrieben ein und nutzen Sie Förderungen, um die Kosten zu senken. Auch eine Energieberatung durch einen Energieeffizienz-Experten wird gefördert. Ob Heizungstausch oder Nachrüstung – mit einer modernen, energieeffizienten Lösung erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern senken auch Ihre Heizkosten und tragen zum Klimaschutz bei.

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