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Neues EU-Verbot ab 2025: Diese Konservendosen und Pfandflaschen sind bald verboten

Die EU verbietet schon bald bestimmte Konservendosen und Mehrwegflaschen. Der Grund: Sie enthalten einen gesundheitsschädlichen Weichmacher. Welche Produkte betroffen sind und weitere Infos zu dem geplanten Verbot gibt's hier.

Die EU plant ab 2025 ein Verbot von BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien. Betroffen davon sind dann auch Mehrwegflaschen. (Foto) Suche
Die EU plant ab 2025 ein Verbot von BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien. Betroffen davon sind dann auch Mehrwegflaschen. Bild: AdobeStock / monticellllo
  • EU-Verbot von BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien
  • Verkaufsverbot für bestimmte Plastikflaschen und Konservendosen
  • Das müssen Verbraucher wissen

Verbraucher müssen sich beim Einkaufen auf gravierende Änderungen einstellen. Laut einer neuen EU-Verordnung dürfen bestimmte Konservendosen, Getränkeflaschen und Plastikverpackungen nicht mehr verkauft werden.

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Konkret geht es bei dem Verbot um den problematischen Stoff Bisphenol A (BPA), der als Weichmacher in vielen Verpackungen wie Mehrwegflachen aus PET, Konservendosen, Deckeln von Vorratsgläsern oder auch Vorratsboxen steckt. Diese Chemikalie kann sich jedoch nach kurzer Zeit aus dem Material lösen und in das Lebensmittel übergehen. Durch den Verzehr kann BPA dann direkt in den Organismus gelangen. Der Stoff steht unter Verdacht den Hormonhaushalt und das Immunsystem negativ zu beeinflussen.

Diese Pfandflaschen und Konservendosen dürfen bald nicht mehr verkauft werden

Laut EU-Kommission geht es bei dem Verbot "um Verpackungen wie beschichtete Metalldosen und wiederverwendbare Trinkflaschen aus Kunststoff". Hersteller sind demnach verpflichtet, bei Verpackungen wie zum Beispiel "Beschichtung von Dosen, außerdem bei Konsumgütern wie wiederverwendbaren Getränkeflaschen aus Kunststoff, Kühlern für die Wasserverteilung oder anderen Küchenartikeln" eine BPA-Alternative einzusetzen. Auch Pfandflaschen zählen dazu.

An welchem Tag das Verbot in Kraft tritt, ist noch unklar. "Das Verbot tritt nach einem Prüfzeitraum für Europäisches Parlament und den Rat der EU-Staaten Ende 2024 in Kraft", heißt es auf der Seite der EU-Kommission. Nach Inkrafttreten des Gesetzes gibt es eine Übergangsfrist zwischen 18 und 36 Monaten, damit die Industrie eine geeignete Alternative finden kann.

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/fka/news.de

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