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Steuererklärung 2024: Abgabe-Frist verpasst? Diese Strafen können drohen

Haben Sie ihre Steuererklärung schon abgegeben? Wenn nicht, könnten ihnen Sanktionen drohen. Welche Konsequenzen Sie erwarten können und wie sie die Abgabefrist noch verlängern, erfahren Sie hier.

Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, dem können Konsequenzen drohen.  (Foto) Suche
Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, dem können Konsequenzen drohen.  Bild: Adobe Stock/ Wolfilser
  • Die Abgabefrist für die Steuererklärung für das Jahr 2023 endet am 2. September
  • Welche Sanktionen können, wenn jemand die Frist verpasst?
  • Die Abgabezeit für die Steuererklärung lässt sich verlängern

Es gehört vielleicht für viele Menschen nicht zu den liebsten Aufgaben, aber wer verpflichtet ist, muss jedes Jahr seine Steuererklärung machen. Dafür haben Angestellte oder Selbstständige jedes Jahr bis zu einem bestimmten Termin Zeit. Was passiert, wenn die Frist überschritten wird? Gibt es eine Möglichkeit, die Abgabefrist noch zu verlängern?

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Steuererklärung 2024: Wann endet die Abgabefrist?

In diesem Jahr endet die Abgabefrist für das Jahr 2023 am 2. September 2024. Eigentlich müsste die Einkommenssteuererklärung bis Ende August abgegeben werden, aber das Datum fällt auf einen Samstag (31. August). Deshalb verschiebt sich die Abgabe auf den nächsten Wochentag. Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein machen lässt, hat noch bis zum2. Juni 2025 Zeit.

Abgabe der Steuererklärung vergessen - diese Konsequenzen können drohen

Wer vergisst seine Steuererklärung rechtzeitig bis zur gesetzlich festgelegten Frist abzugeben, dem können Sanktionen drohen. Die Höhe richtet sich aber danach wie spät die Erklärung abgegeben wird. Folgende Konsequenzen sind möglich:

Verspätungszuschlag bei Steuererklärung

Eine der häufigsten Sanktionen bei einer verspäteten Abgabe der Steuererklärung ist der sogenannte Verspätungszuschlag. Dieser wird in der Regel dann erhoben, wenn die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht wird und die Finanzbehörde den Steuerpflichtigen zur Abgabe aufgefordert hat. Der Verspätungszuschlag beträgt laut § 152 Abgabenordnung 0,25 Prozent, also mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung und kann bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer, maximal jedoch 25.000 Euro, betragen.

Nachzahlungszinsen bei den Steuern

Neben dem Verspätungszuschlag können auch Zinsen anfallen. Diese werden erhoben, wenn durch die verspätete Abgabe der Steuererklärung Steuernachzahlungen fällig werden. Die Zinsen betragen 0,5 Prozent der Nachzahlung pro Monat, was einer Verzinsung von sechs Prozent pro Jahr entspricht. Diese Zinsen fallen ab dem 15. Monat nach dem Ende des Steuerjahres an.

Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Sollte die Steuererklärung nicht eingereicht werden, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Diese Schätzung kann für den Steuerpflichtigen nachteilig ausfallen, da das Finanzamt in der Regel eher großzügige Annahmen trifft, um eine mögliche Steuerhinterziehung zu verhindern.

Zwangsgeld

Wenn trotz Aufforderung und Androhung eines Verspätungszuschlags die Steuererklärung nicht abgegeben wird, kann das Finanzamt ein Zwangsgeld festsetzen. Dieses Zwangsgeld dient dazu, den Steuerpflichtigen zur Abgabe der Erklärung zu bewegen. Die Höhe des Zwangsgeldes kann variieren, liegt jedoch meist zwischen 100 und 25.000 Euro.

Verlust von Steuervorteilen

Wer seine Steuererklärung verspätet abgibt, läuft außerdem Gefahr, bestimmte Steuervorteile nicht mehr in Anspruch nehmen zu können. So können beispielsweise bestimmte Freibeträge oder Sonderausgaben nur dann geltend gemacht werden, wenn die Steuererklärung rechtzeitig eingereicht wird.

Strafrechtliche Konsequenzen

In schwerwiegenden Fällen, insbesondere wenn der Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht, können strafrechtliche Konsequenzen drohen. Steuerhinterziehung wird in Deutschland mit Geldstrafen oder in besonders schweren Fällen auch mit Freiheitsstrafen geahndet. Auch der Versuch, Steuern zu hinterziehen, ist strafbar.

Abgabefrist für die Steuererklärung verlängern

In einigen Fällen kann man die Abgabefrist verlängern. Dafür müssen Gründe wie Krankheit, Umzug, fehlende Unterlagen oder ein Auslandsaufenthalt vorliegen. Die Fristverlängerung teilen Sie dem Finanzamt mit einem neuen Termin in einem Antrag mit. Einen Anspruch auf eine Fristverlängerung haben Sie aber nicht. Sie müssen auf die Kulanz des Amtes hoffen. Ansonsten verlängert sich die Frist, wenn Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ihre Steuererklärung machen lassen.

Verwendete Quellen: Vereinigte Lohnsteuerhilfeverein e.V.

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