Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor versteckten Kostenfallen beim Telefonieren im Urlaub.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor potenziell hohen Telefonkosten im Urlaub, die trotz der EU-Roaming-Verordnung entstehen können. Diese Verordnung garantiert zwar, dass Smartphone-Nutzung in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Liechtenstein, Norwegen und Island zu denselben Kosten wie im Heimatland erfolgt, jedoch gibt es einige kostspielige Ausnahmen.
Laut Erol Burak Tergek, Jurist und Telekommunikationsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW, können in Grenzgebieten oder auf Schiffen und in Flugzeugen erhebliche Zusatzkosten anfallen. Das liegt daran, dass die EU-Roaming-Verordnung hier nicht greift. Um unerwünschten Gebühren vorzubeugen, gibt es einige Vorkehrungen, die Reisende treffen können.
Netzprobleme in Grenzgebieten
In Grenzgebieten kann es schnell passieren, dass sich ein Smartphone in ein Nicht-EU-Netz einwählt. So könnten Verbraucher in Griechenland nahe der türkischen Grenze oder am Bodensee in der Nähe zur Schweiz plötzlich hohe Roaming-Gebühren zahlen. Das passiert, weil viele Handys standardmäßig die automatische Netzwahl aktiviert haben und sich somit mit dem stärksten verfügbaren Signal verbinden, das oft aus dem Nachbarland stammt. Um dies zu vermeiden, rät die Verbraucherzentrale, die automatische Netzwahl zu deaktivieren.
Vorsicht auf Schiffen und in Flugzeugen
Auch auf Schiffen und in Flugzeugen besteht die Gefahr hoher Kosten, da hier Handyempfang über Satellitentechnik erfolgt und die EU-Roaming-Verordnung nicht gilt. Die Verbraucherzentrale warnt, dass je nach Roaming-Abkommen des Netzbetreibers ein Megabyte (MB) bis zu 30 Euro kosten kann. Stattdessen empfiehlt es sich, das WLAN-Angebot an Bord zu nutzen, obwohl auch dies oft kostenpflichtig ist und per Kredit- oder Bankkarte bezahlt werden muss.
Schutzmaßnahmen gegen hohe Kosten
Um hohe Kosten zu vermeiden, sollten Reisende neben der Deaktivierung der automatischen Netzwahl auch einen Kostenairbag einrichten. Dieser ermöglicht es, ein Limit für die Handyrechnung festzulegen. Wird dieses Limit überschritten, erhalten die Kunden eine Warnung und die Verbindung wird unterbrochen, sodass die Kosten nicht unkontrolliert ansteigen können.
Großbritannien: Ein Sonderfall
Seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU gilt die EU-Roaming-Verordnung dort nicht mehr. Für Kunden der Anbieter Telekom, Vodafone, o2 und 1&1 bleibt dies jedoch vorerst ohne Konsequenzen, da diese Anbieter ihr Entgegenkommen bis Ende 2024 verlängert haben. Trotzdem sollten Reisende sich vorab bei ihrem Anbieter über die aktuellen Konditionen informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.
lab/news.de