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Doppelte Stromrechnungen drohen: So schützen Verbraucher sich vor Mehrkosten

Die Umstellung auf digitale Stromzähler schreitet in Deutschland voran und könnte bald zu doppelten Stromrechnungen führen. Wie Verbraucher sich vor diesen unerwarteten Kosten schützen können, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Verbraucherzentrale NRW warnt vor doppelten Stromrechnungen bei Umstellung auf digitale Zähler (Symbolfoto) (Foto) Suche
Verbraucherzentrale NRW warnt vor doppelten Stromrechnungen bei Umstellung auf digitale Zähler (Symbolfoto) Bild: istockphoto.com/Bet_Noire

Die Umstellung auf digitale Stromzähler in Deutschland schreitet voran und könnte für Verbraucher unerwartete Konsequenzen haben: Statt einer einzelnen Stromrechnung könnten bald zwei ins Haus flattern. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt, wie sich Betroffene vor diesen zusätzlichen Kosten schützen können.

Neue Herausforderungen für Verbraucher

Bis 2032 soll die bundesweite Einführung digitaler Stromzähler abgeschlossen sein. Diese modernen Zähler bringen jedoch einen neuen Akteur ins Spiel – den Messstellenbetreiber. Dieser ist für Installation und Wartung der digitalen Zähler verantwortlich und stellt dafür eigene Rechnungen aus. Ein Vertrag mit dem Messstellenbetreiber entsteht automatisch, sobald der digitale Zähler installiert und genutzt wird, ohne dass Verbraucher dafür eine Unterschrift leisten müssen.

Wie es zu doppelten Rechnungen kommen kann

Doppelte Rechnungen entstehen, wenn der Stromlieferant und der Messstellenbetreiber nicht identisch sind und der Verbraucher seinen Stromlieferanten nicht bevollmächtigt hat, die Zahlung direkt an den Messstellenbetreiber weiterzuleiten. Verbraucher, die lediglich die Grundversorgung nutzen, sind von diesem Problem nicht betroffen, da hier der Zählerbetrieb über die Stromrechnung abgerechnet wird.

Vermeidung doppelter Stromrechnungen

Verbraucher, die ihren Messstellenbetreiber wechseln möchten, können dies tun, indem sie einen direkten Vertrag mit dem neuen Betreiber abschließen. In diesem Fall ist der Stromlieferant verpflichtet, eine Rechnung ohne zusätzliche Gebühren für den Messstellenbetrieb auszustellen. Die Verbraucherzentrale rät dazu, die Stromrechnung regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass keine doppelten Zahlungen erfolgen.

Ändert ein Stromanbieter seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), um den Messstellenbetrieb nicht mehr direkt abzurechnen, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Dies bietet die Gelegenheit, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Praktische Tipps der Verbraucherzentrale

  • AGB überprüfen: Prüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Stromanbieters oder erkundigen Sie sich direkt, wie die Abrechnung mit dem digitalen Stromzähler erfolgt.
  • Angebote vergleichen: Vergleichen Sie regelmäßig verschiedene Anbieter und wählen Sie den günstigsten Vertrag, um nicht unnötig hohe Kosten zu tragen.
  • Sonderkündigungsrecht nutzen: Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht bei Änderungen der AGB, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
  • Rechnungen genau prüfen: Sollten Sie einen eigenen Messstellenbetreiber gewählt haben, kontrollieren Sie Ihre Rechnungen sorgfältig, um doppelte Abrechnungen zu vermeiden.

Kosten für digitale Zähler im Überblick

Die neuen digitalen Stromzähler sind nicht kostenfrei. Für die Bereitstellung dieser Zähler werden jährlich maximal 20 Euro berechnet, sofern der automatisch zuständige Anbieter gewählt wird. Entscheiden sich Verbraucher für einen anderen Messstellenbetreiber, entfällt diese Begrenzung.

Ab 2025 sollen sogenannte Smart Meter flächendeckend eingeführt werden, die zusätzlich 30 Euro kosten. Diese intelligenten Messsysteme senden und empfangen Daten direkt an den Anbieter und können ebenfalls zu höheren Kosten führen, wenn der Anbieterwechsel nicht sorgfältig durchgeführt wird.

Mit der zunehmenden Digitalisierung im Stromsektor kommen nicht nur Vorteile, sondern auch neue Herausforderungen auf die Verbraucher zu. Eine genaue Überprüfung der Rechnungen und ein wachsames Auge auf die Vertragsbedingungen können jedoch helfen, unerwartete Mehrkosten zu vermeiden.

lab/news.de

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