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Führerscheinänderung kommt: EU beschließt Neuerungen

Die Europäische Union plant umfassende Änderungen bei den Führerscheinregeln. Neben der Einführung eines digitalen Führerscheins sollen Fahranfänger und Senioren strengeren Kontrollen unterzogen werden.

Fahranfänger müssen sich auf strengere Regeln und höhere Strafen während der Probezeit einstellen (Symbolfoto) (Foto) Suche
Fahranfänger müssen sich auf strengere Regeln und höhere Strafen während der Probezeit einstellen (Symbolfoto) Bild: istockphoto.com/DuxX

Die Europäische Union plant eine tiefgreifende Reform der Führerscheinregeln, die Millionen von EU-Bürgern betreffen könnte. Ziel dieser Überarbeitung ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Anzahl der Unfälle zu reduzieren. Besonders im Fokus stehen dabei Fahranfänger und Senioren, aber auch Camper und Besitzer von Wohnmobilen werden von den Änderungen berührt.

Eine zentrale Neuerung ist die Einführung eines digitalen Führerscheins, der künftig per App auf dem Smartphone abrufbar sein soll. Der herkömmliche Scheckkarten-Führerschein bleibt jedoch weiterhin verfügbar, um denjenigen gerecht zu werden, die keine digitale Version nutzen können oder möchten. Diese Maßnahme soll nicht nur die Verwaltung vereinfachen, sondern auch den Zugang zu Führerscheininformationen erleichtern und die Fälschungssicherheit erhöhen.

Fahranfänger müssen sich auf harte Strafen gefasst machen

Für Fahranfänger wird eine EU-weite Probezeit von mindestens zwei Jahren eingeführt. Verstöße während dieser Probezeit sollen mit strengeren Strafen geahndet werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Zudem wird das begleitete Fahren ab 17 Jahren (B17), das in Deutschland bereits seit 2006 möglich ist, europaweit eingeführt. Diese Regelung betrifft die Fahrerlaubnisklassen B, C und C1 und soll jungen Fahrern helfen, unter Aufsicht sicherer Fahrpraxis zu erwerben.

Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die Gewichtsbeschränkungen für die Führerscheinklasse B. Aktuell dürfen Inhaber eines Pkw-Führerscheins Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen und Anhänger mit einer maximalen Gesamtmasse von 750 Kilogramm führen. Sollte das EU-Parlament die neuen Regelungen im Herbst beschließen, könnte die Gewichtsgrenze für Fahrzeuge der Klasse B auf 4250 Kilogramm angehoben werden, allerdings nur für Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten.

Camper können sich freuen

Für Wohnmobile, Krankenwagen und Sonderfahrzeuge wie Feuerwehrwagen soll die Gewichtsgrenze unabhängig von der Antriebsart auf 4250 Kilogramm erhöht werden. Diese Änderung stellt eine erhebliche Erleichterung für viele Camper dar, da sie ihnen ermöglicht, größere und besser ausgestattete Fahrzeuge zu nutzen, ohne eine zusätzliche Fahrerlaubnis der Klasse C1 zu benötigen. Dies betrifft insbesondere Führerscheininhaber, die ihre Fahrerlaubnis nach 1999 erworben haben.

Die geplanten Änderungen sollen auch Gespanne mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 5000 Kilogramm ermöglichen, sofern das Zugfahrzeug alternative Antriebe nutzt. Diese Anpassungen bieten insbesondere Wohnmobilbesitzern eine größere Flexibilität und erweitern die Möglichkeiten für Reisen und Freizeitgestaltung.

Diese umfassende Reform muss nach ihrer Verabschiedung durch das EU-Parlament noch von der EU-Kommission freigegeben und anschließend von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Erst dann treten die neuen Regelungen in Kraft. Diese weitreichenden Änderungen dürften insgesamt rund 57 Millionen Führerscheinbesitzer in der EU betreffen und stellen einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Verkehrssicherheit und Flexibilität für Fahrzeughalter dar.

lab/news.de

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