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Skandal bei Meta: EU-Kommission klagt an

Meta zwingt Millionen Nutzer zur Datenfreigabe. Die EU-Kommission schlägt Alarm gegen das Abomodell von Facebook und Instagram. Wird es Konsequenzen geben?

Meta wird vorgeworfen, sich nicht an die europäischen Gesetze zu halten. Welche Konsequenzen drohen? (Symbolfoto) (Foto) Suche
Meta wird vorgeworfen, sich nicht an die europäischen Gesetze zu halten. Welche Konsequenzen drohen? (Symbolfoto) Bild: istockphoto.com/hapabapa

Die EU-Kommission hat schwere Vorwürfe gegen Meta, den Betreiber von Facebook und Instagram, erhoben. Nach einer vorläufigen Untersuchung des neuen Abomodells auf den Plattformen hat die Kommission festgestellt, dass Meta gegen das EU-Gesetz für digitale Märkte (DMA) verstößt. EU-Digitalkommissar Thierry Breton kritisierte, dass Nutzer gezwungen werden, persönliche Daten preiszugeben, wenn sie die Netzwerke ohne Werbung nutzen möchten.

Zwang zur Datenfreigabe durch neues Abomodell

Im November letzten Jahres führte Meta eine kostenpflichtige Abooption ein, die es Nutzern ermöglicht, für mindestens 9,99 Euro monatlich Werbung auf Facebook und Instagram zu deaktivieren. Kostenlose Nutzung ist nur noch möglich, wenn personalisierte Anzeigen akzeptiert werden. Bereits im April hatte die EU-Datenschutzbehörde EDPB dieses Vorgehen aus Verbraucherschutzgründen als unzulässig erklärt.

Die EU-Kommission schloss sich nun dieser Einschätzung an und betonte, dass das Abomodell die Nutzer in ihrer Entscheidungsfreiheit bezüglich der Verwendung ihrer persönlichen Daten einschränke. Sie würden gezwungen, der Datenverarbeitung zuzustimmen, um eine weniger personalisierte, aber dennoch gleichwertige Version der Plattformen zu nutzen.

Neben den Verstößen gegen den Datenschutz sieht die Kommission auch Wettbewerbsprobleme. Aufgrund ihrer großen Reichweite könne Meta den Nutzern unverhältnismäßige Geschäftsbedingungen aufzwingen und dadurch einen Wettbewerbsvorteil erlangen, der auf dem Zugang zu umfangreichen Nutzerdaten beruht.

Das plant die EU

Die EU-Kommission sieht in dieser Entwicklung einen klaren Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht und hat weitere rechtliche Schritte eingeleitet. Die Untersuchungen im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) sollen bis Ende März nächsten Jahres abgeschlossen sein. Bei einer Bestätigung der Verstöße könnte Meta eine Strafe von bis zu zehn Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes drohen, was etwa 12,5 Milliarden Euro entsprechen würde.

Zusätzlich zu den DMA-Verfahren ist Meta auch im Rahmen des Digital Services Acts (DSA) Gegenstand von Untersuchungen. Diese zielen darauf ab, die Dienste des Unternehmens, einschließlich der Gestaltung von Algorithmen und dem Umgang mit politischer Werbung, zu regulieren und sicherzustellen, dass Jugendschutzstandards eingehalten werden.

Die Entscheidung der EU-Kommission markiert einen weiteren Schritt in ihren Bemühungen, die Marktmacht großer Digitalkonzerne einzuschränken und für faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Raum zu sorgen.

lab/news.de

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