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Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen: Frankreich macht Ernst

Frankreich kennzeichnet ab sofort Mogelpackungen im Supermarktregal. Wie die neue Regelung funktioniert und was sie für Deutschland bedeutet.

In Frankreich wird ab sofort gegen Mogelpackungen vorgegangen. Wann zieht Deutschland nach? (Symbolfoto) (Foto) Suche
In Frankreich wird ab sofort gegen Mogelpackungen vorgegangen. Wann zieht Deutschland nach? (Symbolfoto) Bild: dpa

Ab sofort müssen Lebensmittelhändler in Frankreich Mogelpackungen im Regal kennzeichnen. Diese Pflicht betrifft Produkte, deren Verpackungsinhalt reduziert wurde, während der Preis gleich blieb oder sogar stieg. Das teilte das Pariser Wirtschaftsministerium mit. Obwohl diese Praxis nicht verboten ist, wird sie oft kritisiert, da Verbraucher sie beim Einkauf schwer erkennen können.

Details der neuen Regelung

Für eine Dauer von zwei Monaten nach Änderung der Packungsgröße muss nun in Frankreich ein Hinweis am Regal angebracht werden, der die Veränderung der Menge und des Preises darstellt. Diese Regelung gilt sowohl für Lebensmittel als auch für andere Produkte, einschließlich Markenartikel und Eigenmarken der Supermärkte. Die Kennzeichnungspflicht wurde während der hohen Inflation des vergangenen Jahres eingeführt, als viele Verbraucher über hohe Lebensmittelpreise und schrumpfende Verpackungen klagten.

Forderungen nach ähnlichen Maßnahmen in Deutschland

Auch in Deutschland fordern Verbraucherschützer eine Kennzeichnungspflicht für Mogelpackungen. Ramona Pop, Vorständin der Verbraucherzentrale Bundesverbandes, betont: "Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Mogelpackungen beim Einkauf auf einen Blick erkennen können." Produkte mit veränderter Zusammensetzung oder geringerer Füllmenge bei gleichbleibendem oder höherem Preis sollten mindestens sechs Monate lang mit einem Warnhinweis versehen werden.

Das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) hatte im Juni 2023 in einem Eckpunktepapier angekündigt, Mogelpackungen verbieten zu wollen. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte, dass das Vorhaben sich weiterhin in der Ressortabstimmung befindet.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) beklagte jedoch, dass bislang keine Einigung mit anderen Bundesministerien erzielt werden konnte. Zudem sei eine europaweite Zusammenarbeit sinnvoll, da viele Lebensmittel in mehreren Mitgliedsstaaten vermarktet werden.

Häufig betroffene Produkte und Herstellerpraktiken

Die Verbraucherzentrale Hamburg listet seit Jahren Mogelpackungen auf und verzeichnete im letzten Jahr über 100 Beschwerden. Besonders betroffen sind Genuss-Lebensmittel wie Schokolade, Kekse und Chips, oft bei Markenartikeln. Einige Hersteller verringern die Inhaltsmenge, während der Preis gleich bleibt oder steigt, andere ersetzen hochwertige Zutaten durch billigere Alternativen.

lab/news.de

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