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Werbung: Unternehmen dürfen nicht einfach mit "klimaneutral" werben

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Unternehmen müssen in ihrer Werbung klar erklären, was "klimaneutral" bedeutet. Das soll Missverständnisse vermeiden und Verbrauchern helfen, informierte Entscheidungen zu treffen.

Unternehmen dürfen ihre Produkte nicht länger als "klimaneutral" bezeichnen, ohne zu erklären, was damit gemeint ist (Symbolfoto) (Foto) Suche
Unternehmen dürfen ihre Produkte nicht länger als "klimaneutral" bezeichnen, ohne zu erklären, was damit gemeint ist (Symbolfoto) Bild: Adobe Stock/ Gina Sanders

Viele Unternehmen werben mit "klimaneutralen" Produkten, doch bleibt oft unklar, wie diese Klimaneutralität erreicht wird. Der BGH hat nun strenge Anforderungen an solche umweltbezogenen Werbeversprechen festgelegt. Wer mit Begriffen wie "klimaneutral" werben möchte, muss künftig schon in der Werbung selbst erklären, was genau dahintersteckt.

Im konkreten Fall hatte die Frankfurter Wettbewerbszentrale gegen den Süßwarenhersteller Katjes geklagt, der behauptete, seine Produkte seien klimaneutral produziert. Dabei wurden jedoch nur die durch den Herstellungsprozess entstehenden Emissionen durch Klimaschutzprojekte ausgeglichen, ohne dass der Herstellungsprozess selbst emissionsfrei war. Die Kläger argumentierten, dass die Werbung irreführend sei, da den Verbrauchern wichtige Informationen vorenthalten wurden.

Verbraucher müssen aufgeklärt werden

Vorherige Gerichte hatten die Klage abgewiesen und argumentiert, dass Verbraucher den Begriff "klimaneutral" als ausgeglichene CO₂-Bilanz verstehen und wissen, dass dies auch durch Kompensationsmaßnahmen erreicht werden kann. Der BGH entschied jedoch, dass diese Informationen bereits in der Werbung selbst enthalten sein müssen. Es reicht nicht aus, dass zusätzliche Informationen über einen QR-Code oder auf einer Webseite abrufbar sind.

 

Bedeutung für den Wettbewerb

Das Urteil hebt hervor, dass die Irreführungsgefahr bei umweltbezogener Werbung besonders hoch ist und ein höheres Aufklärungsbedürfnis der Verbraucher besteht. Die Richter betonten, dass Reduktion und Kompensation von CO2-Emissionen keine gleichwertigen Maßnahmen zur Herstellung der Klimaneutralität sind und für den Klimaschutz die Reduktion vorrangig ist.

Reiner Münker, Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale, erklärte nach dem Urteil: „Unternehmen, die massiv in die Umstellung ihrer gesamten Logistik oder Produktion investieren, fühlen sich im Wettbewerb benachteiligt, wenn andere Unternehmen mit unklaren Begriffen das Gleiche versprechen, ohne vergleichbare Maßnahmen zu ergreifen."

 

Strengere Auflagen für grüne Werbung

Katjes hatte sich bereits vor dem Urteil auf strengere Vorschriften eingestellt. Das Unternehmen betonte, dass es sowohl an der Reduktion von Emissionen arbeite als auch erhebliche Ausgleichszahlungen leiste. Katjes-Sprecher Pascal Bua sagte, dass man sich auf eine mögliche Änderung der Rechtslage vorbereitet habe.

Auch auf EU-Ebene werden strengere Auflagen für umweltbezogene Werbung diskutiert. Die Umweltminister der EU-Staaten haben sich auf Regeln geeinigt, die Unternehmen verpflichten, klare Kriterien und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Untermauerung ihrer Umweltangaben zu verwenden. Es soll deutlich erkennbar sein, worauf sich die Umweltaussagen beziehen.

 

Forderungen von Verbraucherschützern

Die Verbraucherorganisation Foodwatch begrüßte das Urteil des BGH und forderte von der Politik klarere Regeln für Klimawerbung. Ein Sprecher erklärte, dass Slogans wie "klimaneutral" oder "klimapositiv" verboten werden sollten, wenn sie auf Kompensationsprojekten beruhen. Der Nachweis der Emissionsreduktion müsse unabhängig und nach einheitlichen Standards erfolgen.

Das Urteil des BGH setzt einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz und Klarheit in der Werbung für umweltfreundliche Produkte und hilft Verbrauchern, fundierte Entscheidungen zu treffen.

lab/news.de

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