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Energiepreisbremse und irreführende Angebote: So half die Verbraucherzentrale im Jahr 2023

Die Duisburger Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW zieht Bilanz: 2023 war geprägt von zahlreichen Verbraucherproblemen, insbesondere rund um die Energiepreisbremse und irreführende Werbebriefe eines Telekommunikationsanbieters.

Beratungsgespräche und präventive Aufklärungsarbeit schützen Verbraucher vor finanziellen Schäden durch betrügerische Anbieter (Symbolfoto) (Foto) Suche
Beratungsgespräche und präventive Aufklärungsarbeit schützen Verbraucher vor finanziellen Schäden durch betrügerische Anbieter (Symbolfoto) Bild: Hendrik Schmidt/dpa

Die Duisburger Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW hat in ihrem Jahresbericht für 2023 einen deutlichen Anstieg der Beratungsanfragen verzeichnet. Besonders im Fokus standen die Themen Energiepreisbremse und irreführende Angebote eines Telekommunikationsanbieters aus Düsseldorf.

Im Vergleich zu 2022 haben sich die Beratungsanfragen der Duisburger Verbraucher fast verdoppelt. Insgesamt gingen 7323 Anfragen ein, von denen fast ein Drittel den Bereich Energie betrafen.

Herausforderungen bei der Energiepreisbremse

Die Energiepreisbremse sorgte für zahlreiche Probleme und Unsicherheiten. „Die Energiekrise zog sich durch alle Bevölkerungsschichten", berichtet Wleklinski, Leiterin der Duisburger Beratungsstelle. Viele Verbraucher bemängelten, dass die Preisbremse nicht korrekt umgesetzt wurde. In einigen Fällen war sie gar nicht zu erkennen, in anderen Fällen wurden Rabatte zu niedrig berechnet – oft aufgrund technischer Probleme bei den Energieversorgern. Besonders die Kommunikation der Energieversorger, einschließlich der Duisburger Stadtwerke, wurde kritisiert.

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Rechtsberatung und Existenzsicherung

Von den über 7300 Anfragen benötigten 2395 Fälle eine Rechtsberatung oder Vertretung durch die Verbraucherzentrale. Besonders bei existenziellen Bedrohungen leistet die Verbraucherzentrale sofortige Hilfe. 2023 wurden 159 Existenzsicherungsberatungen durchgeführt, beinahe doppelt so viele wie im Vorjahr. Der Trend setzt sich auch 2024 fort, denn bis Mai wurden bereits 134 solcher Fälle registriert.

Irreführende Telekommunikationsangebote

Ein weiterer Schwerpunkt war der Umgang mit irreführenden Werbebriefen eines Düsseldorfer Telekommunikationsanbieters, der insbesondere Telekom-Kunden betraf. Diese Briefe informierten über einen vermeintlich günstigeren Tarifwechsel, was viele Verbraucher zur ungewollten Vertragsänderung verleitete. Anschließend sahen sich die Betroffenen mit Schadensersatzforderungen konfrontiert. Dieser Fall beschäftigte die Beratungsstelle mehrmals wöchentlich, und aktuelle Verfahren in Hinblick auf Schadensersatz laufen noch.

Aufklärungsarbeit und Prävention

Die Verbraucherzentrale Duisburg spielt außerdem eine entscheidende Rolle bei der Aufklärung und Prävention, um Verbraucher vor unseriösen Anbietern zu schützen. Ein besonders aufsehenerregender Fall im Jahr 2023 war die irreführende Werbepraxis des Düsseldorfer Telekommunikationsanbieters "1N Telecom".

Die Firma hatte gezielt Telekom-Kunden mit täuschend ähnlichen Schreiben kontaktiert, um sie zu einem ungewollten Vertragswechsel zu bewegen. Viele Betroffene verwechselten die Schreiben mit denen der Deutschen Telekom und stimmten fälschlicherweise einem neuen Vertrag zu, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führte.

Dieser Fall ist aktuell abgeflaut, doch können neue Vertriebswege bald wieder zu einer Zunahme der Beratungsanfragen führen. Aktuell warnt die Beratungsstelle vor falschen Gewinnspielen, die als neue Masche genutzt werden.

lab/news.de

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