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Bußgeldrisiko: Diese Gegenstände dürfen nicht in die Garage

Bußgeldgefahr in der Garage: Was Verbraucher laut Gesetz dort nicht lagern dürfen und welche Strafen drohen.

Viele Verbraucher wissen nicht, dass gesetzlich geregelt ist, was in der Garage gelagert werden darf und was nicht (Symbolfoto) (Foto) Suche
Viele Verbraucher wissen nicht, dass gesetzlich geregelt ist, was in der Garage gelagert werden darf und was nicht (Symbolfoto) Bild: Andrea Warnecke/dpa

Viele Menschen nutzen ihre Garage als praktischen Stauraum für alte Möbel, Fitnessgeräte oder Grills. Doch laut Bauordnung sind solche Gegenstände dort nicht erlaubt. Wer gegen diese Vorgaben verstößt, riskiert ein Bußgeld im dreistelligen Bereich.

Garagen als Stellplatz für Autos

Garagen sollen in erster Linie als Unterstellmöglichkeit für Autos dienen, um die Parkplatzsituation zu entlasten. Dennoch werden sie häufig zweckentfremdet und als Lager- oder Hobbyraum genutzt. In manchen Fällen werden Garagen sogar zu Partykellern oder Fitnessräumen umgebaut. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Garagen laut Gesetz als Stellplatz für Autos vorgesehen sind. Besonders in Städten mit hohem Parkplatzmangel kontrolliert das Ordnungsamt die Nutzung der Garagen streng.

 

Die gesetzlichen Vorgaben

Die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) sowie die Bauordnung (BO) jedes Bundeslandes regeln die Nutzung von Garagen detailliert. Laut Artikel 2, Absatz 8 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) dürfen Garagen hauptsächlich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt werden. Die Nutzung als Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- oder Lagerraum ist untersagt. Zubehör wie Reifen, Werkzeuge sowie Pflege- und Putzmittel für Autos dürfen jedoch dort gelagert werden.

 

Fahrräder als Ausnahme

Fahrräder werden in der BayBO nicht ausdrücklich erwähnt, die Betriebsvorschriften schließen jedoch nicht aus, dass sie neben dem Auto abgestellt werden dürfen. Diese Regelung gilt jedoch nur, solange die Hauptnutzung als Stellplatz für das Auto nicht beeinträchtigt wird.

 

Konsequenzen bei Zweckentfremdung

Eigentümer dürfen ihre Garage ohne Genehmigung nicht für andere Zwecke nutzen. Wer seine Garage als Hobbyraum, Werkstatt, Fitnessraum oder zusätzliches Zimmer umfunktioniert, handelt rechtswidrig und riskiert ein Bußgeld von bis zu 500 Euro. Ebenso ist es nicht erlaubt, dort andere Gegenstände wie Gartenmöbel, Grills oder saisonale Kleidung zu lagern.

 

Richtig lagern, Bußgeld vermeiden

Um Ärger und hohe Bußgelder zu vermeiden, sollten Garagenbesitzer die gesetzlichen Vorgaben genau beachten und ihre Garage nur für die vorgesehenen Zwecke nutzen. So bleibt nicht nur die Ordnung gewahrt, sondern auch der Geldbeutel geschont.

lab/news.de

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