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Achtung Autofahrer: Kuriose Warndreieck-Pflichten in Europa

In manchen beliebten Urlaubsländern gelten völlig andere Pflichten für Autofahrer. So ist es vor einer Reise besonders wichtig, sich mit den gültigen Regeln vertraut zu machen. Allerdings hält so manches Land in Europa auch eine kuriose Warndreieck-Pflicht parat.

Vor einer Autofahrt ins Ausland sollten sich Verbraucher mit den Regelungen vor Ort vertraut machen (Symbolfoto) (Foto) Suche
Vor einer Autofahrt ins Ausland sollten sich Verbraucher mit den Regelungen vor Ort vertraut machen (Symbolfoto) Bild: istockphoto.com/oatawa

Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte sich im Voraus genau über die dort geltenden Vorschriften informieren. In Deutschland sind Verbandskasten, Warnweste und Warndreieck Pflicht. Doch in Europa variieren diese Vorgaben erheblich. Um Bußgelder zu vermeiden, ist es wichtig, die spezifischen Regelungen Ihres Reiselandes zu kennen.

Das Warndreieck ist in nahezu allen europäischen Ländern vorgeschrieben. In Zypern und der Türkei müssen sogar zwei Warndreiecke mitgeführt werden. In Spanien gilt dies ebenfalls, allerdings nur für Fahrzeuge, die dort zugelassen sind, also in der Regel Mietwagen. In der Schweiz genügt es, wenn das Warndreieck im Kofferraum liegt, ohne dass es griffbereit sein muss.

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Auch Motorradfahrer benötigen in einigen Ländern wie Ungarn und Lettland ein Warndreieck, sofern sie mit einer Beiwagenmaschine unterwegs sind. In Großbritannien und den Niederlanden besteht keine Pflicht zum Mitführen eines Warndreiecks.

Warnwesten: Trage- und Mitführpflicht in Europa

Die Regelungen zur Warnweste unterscheiden sich ebenfalls erheblich. In vielen Ländern besteht eine Tragepflicht, wenn das Fahrzeug verlassen wird, sowie eine Mitführpflicht. Die Mitführpflicht gilt meist auch für Motorradfahrer. Länder wie Dänemark, Großbritannien, Griechenland, Irland, die Niederlande, Polen, Schweden, die Schweiz und die Türkei haben keine Warnwestenpflicht.

Ein Verbandskasten ist in vielen europäischen Ländern Pflicht. Ausnahmen bilden Dänemark, Frankreich, Finnland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz und Slowenien. In Österreich ist Verbandszeug für Motorradfahrer das einzige Pflichtzubehör.

Ersatzreifen und Feuerlöscher: Besondere Regelungen

In Tschechien und Spanien muss ein Ersatzreifen oder alternativ ein Reparaturset mitgeführt werden. Ein Feuerlöscher ist in Ländern wie Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien und der Türkei Pflicht. In Belgien gilt diese Vorschrift nur für dort zugelassene Fahrzeuge.

Eine detaillierte Übersicht, welche Ausrüstungen in welchem Land Pflicht sind, finden Sie beim ÖAMTC in Österreich, beim ADAC in Deutschland und bei Holthaus Medical. In Deutschland steht zudem eine neue Vorschrift bevor: die Pflicht zur Mitführung einer Blackbox im Fahrzeug.

Bevor Sie sich auf eine Reise ins Ausland begeben, sollten Sie sich umfassend über die spezifischen Ausrüstungsanforderungen informieren. Diese können je nach Land stark variieren und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Mit der richtigen Vorbereitung sind Sie auf der sicheren Seite und können unbesorgt Ihre Reise genießen.

lab/news.de

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