Wer haftet für einen Wasserschaden in der Wohnung? Mieter oder Vermieter? Im Grunde muss der Vermieter dafür aufkommen. Doch alles muss er nicht auf seine Kappe nehmen.
- Wasserschaden in der Wohnung: Was tun?
- Wer haftet bei Mietswohnung im Falle von Wasserschäden?
- Fenster undicht: Auch hier Sache des Vermieters
Starker Regen sorgt nicht nur für vollgelaufene Keller. Das Wasser kann auch in die Mietwohnung eindringen und Schäden verursachen. Wer diese beseitigen muss, hängt davon ab, worauf die Schäden zurückzuführen sind. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
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Wasserschaden in der Mietwohnung: Vermieter ist verantwortlich
Grundsätzlich ist der Vermieter dafür verantwortlich, durch Unwetter verursachte Wasserschäden an der Wohnung zu beseitigen. Für Schäden an Einrichtungsgegenständen muss der Vermieter hingegen nur dann aufkommen, wenn er diese verschuldet hat.
Auch bei Regenwasser durch offenes Fenster: Wasserschaden-Beseitigung Sache des Vermieters
Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn er eine ihm vom Mieter gemeldete Undichtigkeit an einem Fenster nicht rechtzeitig hat beseitigen lassen.
Wann der Mieter für den Wasserschaden aufkommen muss
Sind die Schäden hingegen auf ein Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen, muss er für diese aufkommen. So liegt es in der Verantwortung des Mieters, dafür Sorge zu tragen, dass auch bei längerer Abwesenheit kein Regenwasser durch geöffnete Fenster in die Wohnung eindringen kann. Auch die regelmäßige Reinigung des Balkons und dessen Abfluss ist Aufgabe des Mieters. Kommt er seinen Pflichten nicht nach, und dringt daher Wasser vom Balkon in die Wohnung ein, haftet er für die entstandenen Schäden.
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kad/news.de/dpa
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