Brandenburgs FDP-Spitzenkandidat Braun ist nicht zur Wahlkampfrunde des RBB eingeladen. Die FDP geht dagegen juristisch vor. Nun hat das OVG Berlin-Brandenburg endgültig entschieden.
Brandenburgs FDP-Landeschef Zyon Braun wird nicht bei der TV-Runde des RBB mit den Spitzenkandidaten vor der Landtagswahl vertreten sein. Die FDP Brandenburg scheiterte endgültig mit dem Versuch, sich in die Fernsehsendung einzuklagen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) wies eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam zurück, teilte das Gericht mit (Az.: OVG 3 S 103/24). Die Entscheidung fiel bereits am vergangenen Freitag.
Gericht hat keine Bedenken gegen RBB-Konzept
Nach dem Konzept des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) dürfen nur Spitzenkandidatinnen und -kandidaten von Parteien an der Sendung teilnehmen, die bereits im Landtag vertreten sind oder Umfragen zufolge bei der Landtagswahl die Fünf-Prozent-Hürde nehmen. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass der öffentlich-rechtliche Sender nicht dazu verpflichtet ist, FDP-Spitzenkandidat Zyon Braun in die Sendung "rbb 24 – Ihre Wahl: Der Kandidatencheck" am Dienstag einzuladen.
Das Konzept des RBB ist nach Einschätzung des OVG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die redaktionelle Gestaltung der Sendung sei von der Rundfunkfreiheit gedeckt und verletze den FDP-Landesverband nicht in seinem Recht auf Chancengleichheit bei der Berichterstattung vor einer Wahl.
FDP verfehlt in Umfragen Fünf-Prozent-Hürde
Die FDP, die derzeit nicht im Landtag vertreten ist und in Umfragen die notwendige Fünf-Prozent-Hürde unterschreitet, werde im Gesamtkonzept des RBB zur Vorwahlberichterstattung angemessen berücksichtigt, erklärte das Gericht. Der Beschluss ist unanfechtbar.
In den jüngsten Umfragen, etwa im ZDF-Politbarometer Extra der Forschungsgruppe Wahlen und im Brandenburg-Trend für die ARD von Infratest dimap, war die FDP nicht einzeln aufgeführt.
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