Die DSDS-Kandidaten erhoffen sich von ihrer Teilnahme an der Castingshow den großen Durchbruch in der Musikbranche. Doch die RTL-Verträge sind knallhart. Was die "Deutschland sucht den Superstar"-Kandidaten alles NICHT dürfen, lesen Sie hier.
Wie viel ist ein aufstrebender Künstler bereit, für seinen Erfolg zu zahlen? Welche knallharten Verträge ist er bereit, zu unterschreiben? Die Toleranzschwelle ist offenbar hoch, zumindest lässt das ein Blick auf die knallharten Verträge der "Deutschland sucht den Superstar"-Kandidaten vermuten. So hat die "Bild"-Zeitung aktuell die Geheim-Verträge der DSDS-Teilnehmer enthüllt. Was also ist den Gesangstalenten erlaubt und was ist strikt verboten?
DSDS-Verträge enthüllt! Diese Verbote gelten für die Kandidaten
Wie die "Bild" berichtet, wird zunächst ein Teilnahmevertrag zwischen dem jeweiligen Kandidaten und der Produktionsfirma "UFA Show" geschlossen. Durch diesen überträgt der Teilnehmer angeblich "sämtliche 'Urheber-' und 'Vergütungsrechte'" an die Produktion. Die DSDS-Kandidaten verdienen demnach mutmaßlich zunächst einmal nichts. Lediglich der Gewinner erhält eine Siegprämie von 100.000 Euro.Reisekosten oder Arbeitsausfallgelder werden den DSDS-Kandidaten laut "Bild" nicht erstattet.
Verbote für DSDS-Kandidaten: Aufnahme von Songs angeblich verboten
Fremd-Verträge mit Dritten sind laut "Bild" verboten. Wer einen Künstler-Vertrag mit Dritten abgeschlossen hat, muss diesen umgehend beenden. Wer einen solchen plant, muss dies unterlassen. Auch nach der Show müssen die Künstler diverse Verbote einhalten. So ist es ihnen laut "Bild" nicht gestattet,bis einen Monat nach Ausstrahlung des DSDS-Finales Cover- oder eigene Songs zu veröffentlichen. "Ansonsten drohen Vertragsstrafen, diese sind abhängig von der Höhe der Einnahmen", heißt es bei der "Bild".
DSDS-Kandidaten müssen angeblich Vorstrafen offenlegen und auf Ski fahren verzichten
Wer es in die Top Ten von "Deutschland sucht den Superstar" geschafft hat, darf sich zwar freuen, muss aber in der Regel zugleich einen Künstlervertrag mit einer zusätzlichen Künstleragentur unterschreiben, der wiederum diverse Verbote und Auflagen enthält. Weiterhin müssen die "Deutschland sucht den Superstar"-Teilnehmer laut "Bild" versichern, dass gegen sie keine Vorstrafen vorliegen. Falls doch, müssen diese offengelegt werden. Sportliche Betätigungen wie Ski fahren oder Motorsport sollen den DSDS-Kandidaten ab den Live-Shows laut "Bild"-Bericht untersagt sein. Zu groß sei die Gefahr, dass sie sich verletzen könnten.
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