Welche Daten erhebt WhatsApp von seinen Usern und was geschieht mit den Infos? Die offiziellen Auskünfte sind spärlich - doch wie können sich Nutzerinnen und Nutzer Datenschützern zufolge gegen die Intransparenz wehren?
Anstatt für SMS oder MMS teure Gebühren zu berappen, nutzen unzählige Menschen WhatsApp zur Chat-Kommunikation im Alltag. Nachrichten, Fotos, Video oder Sprachmitteilungen austauschen, und das kostenlos - das klingt zu gut, um wahr zu sein. Denn während WhatsApp-User zwar keine Gebühren bezahlen, um den Messengerdienst verwenden zu dürfen, fordert das Unternehmen eine andere Währung ein - nämlich wertvolle persönliche Daten.
WhatsApp ist kostenlos - aber nicht umsonst dank erhobener Nutzerdaten
Dass Daten verarbeitende Unternehmen in Europa - so wie beispielsweise WhatsApp - ihren Nutzerinnen und Nutzern in verschiedener Hinsicht Auskunft darüber erteilen müssen, wie die individuellen Nutzerdaten erhoben, gespeichert und verwendet werden, regelt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung, die auch als DSGVO bekannt ist, in Artikel 15. Nutzerinnen und Nutzer haben also jederzeit das Recht, auf Nachfrage Informationen darüber ausgehändigt zu bekommen, an welchen Stellen und zu welchem Zweck ihre persönlichen Daten verarbeitet werden, wer auf die Daten Zugriff hat und wie lange die Daten gespeichert werden. Allerdings hapert es in der Praxis oftmals an der nötigen Transparenz.
Wie gut setzt WhatsApp die Anforderungen der DSGVO um?
Bestes Beispiel für Intransparenz dürfte der Messenger-Dienst WhatsApp sein. Von zwei Milliarden Menschen in aller Welt genutzt hat sich die Chat-App längst als Spitzenreiter durchgesetzt. Doch wer von WhatsApp eine detaillierte Auskunft darüber verlangt, was die Plattform mit den Nutzerdaten anstellt, dem steht eine große Enttäuschung bevor. Klipp und klar erfahren, welche Daten seitens WhatsApp von wem zu welchem Zweck verwendet werden, verrät die Plattform nicht.
Da es WhatsApp seinen Usern schwer macht, personenbezogene Daten detailliert zu verwalten, ist es für Nutzerinnen und Nutzer praktisch unmöglich, die Sicherheit ihrer persönlichen Informationen eigenständig zu erhöhen. Wer sich beispielsweise dafür entscheidet, die Anzeige von Online-Status und der blauen Häkchen zu deaktivieren, bekommt diese auch nicht mehr bei seinen Kontakten angezeigt.
Welche Daten saugt WhatsApp von Nutzern ab - und wie werden sie weiterverarbeitet?
Schon mit der Installation von WhatsApp wird der Anwendung Zugriff auf Geräte und Apps, Kontakte, auf dem Endgerät verwendete Nutzerkonten, den jeweiligen Standort, den Telefonstatus, gespeicherte Inhalte, Kurznachrichten, Audio-, Bluetooth-, WLAN- und Speichereinstellungen, Synchronisierungsabläufe und unzählige andere Details eingeräumt. Fragt sich nur: Was stellt WhatsApp mit den erhobenen Daten seiner User an?
Account-Infos bei WhatsApp anfordern: Messenger gibt nur spärlich Auskunft
Die "Bild" hat die Option in dem Messenger-Dienst, sich unter "Account-Info anfordern" einen transparenten Überblick über Datenerhebung und -nutzung zu verschaffen, im Praxistest ausprobiert. Das Ergebnis: Die Infos bleiben spärlich, beschränken sich auf übermittelte Informationen wie Telefonnummer, Profilfoto, E-Mail-Adresse oder Klarname sowie die Rufnummern der Kontakte, die mit WhatsApp verknüpft sind. Zudem wird dem User auf Anfrage mitgeteilt, wann welchen Nutzungsbedingungen zugestimmt wurde und von welchem Endgerät und Provider die Registrierung bei WhatsApp erfolgte.
Datenschützer sehen den Umfang der WhatsApp-Auskünfte an die User mit Sorge. Dass sich die erhobenen Daten wirklich nur auf das beschränkt, was WhatsApp seinen Usern nach dem Klick auf "Account-Info anfordern" anbietet, dürfte Experten zufolge unwahrscheinlich sein. Unvollständige Auskünfte über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Nutzerdaten kämen einem Verstoß gegen die DSGVO gleich, die wiederum mit Geldstrafen geahndet werden können.
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Was können WhatsApp-Nutzer bei Datenschutzbedenken tun?
Jedem WhatsApp-User stünde es deshalb frei, Beschwerde einzulegen, sollte der Verdacht bestehen, die seitens des Messengerdienstes preisgegebenen Informationen seien unvollständig. Mit einem Klick ist das jedoch nicht getan: Zunächst müsse der "Bild" zufolge eine Meldung an den Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erfolgen (beispielsweise per E-Mail an poststelle@bfdi.bund.de), die den Sachverhalt als Aufsichtsbehörde prüfen könne. Der BfDI würde im nächsten Schritt ein sogenanntes Kooperationsverfahren mit irischen Behörden einleiten, die wiederum für das in Irland ansässige WhatsApp-Unternehmen zuständig sei. Prinzipiell könnte jede Privatperson auch den Rechtsweg gegen WhatsApp beschreiten und bei der irischen Justiz Rechtsschutz erbitten.
Datenschutz-Beben im September? Irlands Datenschützer machen gegen WhatsApp mobil
Apropos Irland: Auf der grünen Insel sind Datenschützer bereits einen Schritt weiter im Kampf gegen die intransparente Datenkrake WhatsApp. Die staatliche Behörde für Datenschutz bestätigte der "Bild" gegenüber, dass es bereits eine Entscheidungsvorlage gäbe, die allen EU-Mitgliedern die Datenschutzmissstände bei WhatsApp zusammenfasse und auch finanzielle Sanktionen gegen die Plattform anrege. Wie die Entscheidung ausfällt, solle im September 2021 öffentlich werden, heißt es.
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loc/news.de
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