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Olympia 2024: US-Turnverband erwägt Schritt zu Schweizer Bundesgericht

Das Nationale Olympische Komitee der USA möchte im Medaillen-Streit im Turnen nicht nachgeben. Weil der Internationale Sportgerichtshof keine Berufung zulässt, steht das Bundesgericht zur Debatte.

Die olympische Goldmedaille 2024: Ein sechseckiges, poliertes Eisenstück vom Eiffelturm wird in jede Gold-, Silber- und Bronzemedaille eingebettet, die den Olympia-Athlet:innen um den Hals gehängt werden. (Foto) Suche
Die olympische Goldmedaille 2024: Ein sechseckiges, poliertes Eisenstück vom Eiffelturm wird in jede Gold-, Silber- und Bronzemedaille eingebettet, die den Olympia-Athlet:innen um den Hals gehängt werden. Bild: picture alliance/dpa/AP | Thibault Camus

Nach Angaben des US-Turnverbands wird sich der Internationale Sportgerichtshof Cas nicht erneut mit der Vergabe der Bronzemedaille bei den Olympischen Spielen beschäftigen. Man sei darüber informiert worden, dass die Regularien eine Veränderung des Schiedspruches nicht zulassen, selbst wenn es weitere Beweise gebe, teilte USA Gymnastics mit.

Man sei "zutiefst enttäuscht" und werde alle Wege und Prozesse verfolgen, um Jordan Chiles wieder zur Bronzemedaillengewinnerin im Bodenturnen zu machen. Auch ein Anruf an das Schweizer Bundesgericht nannte der Verband explizit als möglichen Schritt.

Bei der Boden-Entscheidung am 5. August hatte das US-Team Einspruch gegen die Wertung von Chiles eingelegt. Nach Prüfung der Videoaufnahmen entschied die Jury, ein Element anzuerkennen und den Schwierigkeitswert nach oben zu korrigieren. Chiles kletterte damit auf Rang drei. Die Entscheidung fiel erst nach der Verkündung der Platzierungen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Rumänin Ana Barbosu schon mit der Landesfahne über der Schulter in der Halle ihren dritten Platz gefeiert.

Der rumänische Verband legte daraufhin Einspruch beim Cas ein mit der Begründung, dass das US-Team die Korrektur nach einer Minute und vier Sekunden statt innerhalb von einer Minute nach Bekanntgabe der Wertung beantragt hatte. Dem schloss sich das Cas an und erklärte die Korrektur nach oben für wirkungslos. Am Sonntag präsentierte der US-Turnverband dem Gericht neues Videomaterial, demzufolge der erste Protest aber nach 47 Sekunden, ein zweiter nach 55 Sekunden kommuniziert worden sei. Damit darf oder kann sich das Sportgericht nach Angaben des Verbandes aber nicht mehr beschäftigen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

/roj/news.de

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