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Fußball-EM 2024: Stadion-Kletterer muss eventuell Einsatzkosten zahlen

Ein Mann klettert ins Dach des Dortmunder EM-Stadions, um Fotos zu machen. Das könnte teuer für ihn werden. Grund ist eine neue Gebührenordnung in Nordrhein-Westfalen.

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Das Logo der UEFA EURO 2024.  picture alliance/dpa | Christian Charisius Bild: picture alliance/dpa | Christian Charisius

Der Stadion-Kletterer von Dortmund muss für den durch ihn ausgelösten Polizeieinsatz eventuell bezahlen. Möglich macht das eine Gebührenordnung, die das Land Nordrhein-Westfalen erst im vergangenen Sommer eingeführt hatte. "Das Polizeipräsidium Dortmund prüft aktuell, ob in diesem Fall Kosten berechnet werden können", so ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Während des deutschen Achtelfinals bei der Fußball-EM gegen Dänemark (2:0) war am Samstagabend ein Mann aus Osnabrück unter dem Dach des Dortmunder Stadions gesichtet worden. Die Polizei überwachte ihn bis Spielende, schließlich holte ein Spezialeinsatzkommando den 21-Jährigen aus der Dachkonstruktion.

Am Tag nach dem Vorfall hatte die Polizei mitgeteilt, dass der junge Mann "wie bereits an anderen Orten in Deutschland" auf dem Dach des Stadions Fotos aufnehmen wollte. "Zu keinem Zeitpunkt bestand für andere Menschen im Stadion eine Gefahr. Die Dortmunder Polizei schließt derzeit eine politische Motivation aus", so die Ermittler. Konkrete Auswirkungen auf den Spielablauf oder die Abreise nach der Partie hatten die Ereignisse nicht.

Das Land NRW hatte im vergangenen August im Zuge der Debatte um Kosten durch Polizeieinsätze wegen sogenannter Klimakleber eine Gebührenordnung eingeführt, in der verschiedenste Szenarien erfasst sind. Darunter auch die "Rettung oder Bergung von Personen, wenn die den Einsatz veranlassende Gefahr vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihnen herbeigeführt worden ist." Abgerechnet wird nach Zeit und Aufwand, die Gebühren können bis zu 50.000 Euro betragen.

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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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