MM New Media GmbH – Unternehmen – AGB für den Bereich Media Sales
MM New Media GmbH
Littstraße 7 – 9
04109 Leipzig
Deutschland
Die MM New Media GmbH (im Folgenden: „Auftragnehmer“) bietet Werbetreibenden (im Folgenden: „Auftraggeber“) verschiedene Werbekampagnen im Bereich der digitalen Medien an, beispielsweise den Versand von Standalone-Mailings, die Veröffentlichung von Advertorials sowie die Platzierung von Bannern auf der Webseite des Auftraggebers (news.de) sowie den ggf. zusätzlich vereinbarten Webseiten von Partner des Auftraggebers („Dritte“) und in eigenen Newslettern sowie ggf. zusätzlich vereinbarten Newslettern Dritter.
2. GeltungsbereichZwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber wird ein Vertrag über die Schaltung von Werbekampagnen geschlossen (“Werbevertrag“), dessen Bestandteil die nachstehenden AGB sind. Sie finden auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber Anwendung, ohne dass ihre erneute Einbeziehung erforderlich ist. Sämtliche Angebote und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.
3. Werbevertrag, PlatzierungsumfeldUnter einem “Werbevertrag” im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Schaltung einer oder mehrerer Werbekampagnen mittels Werbemitteln eines Auftraggebers im Internet zum Zweck der Verbreitung zu verstehen. Die vorliegenden AGB sind Bestandteil des Werbevertrages.
Ein Werbevertrag kommt ausschließlich durch eine Bestätigung eines Auftrages durch den Auftragnehmer zustande. Diese Bestätigung kann per E-Mail, Fax oder durch den Beginn der Durchführung der Werbekampagnen erfolgen.
Die Platzierung der Werbemittel erfolgt hinsichtlich Dauer, Umfang, Wahl der konkreten Werbekampagne und der Platzierung beim Auftraggeber und/ oder Dritten auf Grundlage der Vereinbarungen des Werbevertrages. Im Falle von Platzierungen bei einer Vielzahl von vorab nicht spezifizierten Dritten (Reichweitenschaltungen) ist der Auftragnehmer berechtigt, die Dritten frei auszuwählen.
4. Pflichten des AuftragnehmersDer Auftragnehmer ist verpflichtet, die Werbekampagnen im Hinblick auf Dauer, Inhalt, Ort und Zeitpunkt der Platzierung entsprechend der Vereinbarungen im Werbevertrag durchzuführen. Er stellt sicher, dass er über die für vereinbarte Platzierungen bei Dritten erforderlichen tatsächlichen oder rechtlichen Möglichkeiten verfügt.
Der Auftragnehmer stellt eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Werbemittel sicher und schuldet nur den ordnungsgemäßen Versand der Werbemittel, nicht jedoch den Eingang oder Abruf beim Empfänger oder die Kenntnisnahme.
Dem Auftragnehmer ist es nicht zuzurechnen, wenn Fehler in der Wiedergabe des Werbemittels oder der weiterführenden Verlinkung bestehen.
Der Auftragnehmer übersendet dem Auftraggeber auf Anfrage ein detailliertes Auto-Reporting per E-Mail zur Überprüfung der jeweiligen Werbekampagne, welches den marktüblichen Standards entspricht.
5. Pflichten des Auftraggebers5.1 Der Auftraggeber ist für den rechtzeitigen Versand und Eingang der Werbemittel beim Auftragnehmer verantwortlich. Alle für die Durchführung der Werbekampagne erforderlichen Materialien sind drei Werktage vor dem vereinbarten Platzierungstermin beim Auftraggeber einzureichen. Die Materialien müssen die Formate GIF, anim. GIF, JPG sowie Flash oder HTML besitzen, sonstige Formate können nur nach Vereinbarung im Werbevertrag verarbeitet werden. Die zulässigen Größen und Einstellungen finden sich in den Werbemittelspezifikationen des Auftragnehmers.
5.2 Der Auftraggeber garantiert, Inhaber sämtlicher für die vereinbarte Werbekampagne erforderlicher Nutzungs-, Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den von ihm gestellten Werbemitteln zu sein. Der Auftraggeber garantiert, dass die Werbemittel bzw. deren Inhalte nicht gegen anwendbares Recht gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen und dass er sämtliche aus der Veröffentlichung der Werbung folgende Informations- und Aufklärungspflichten, insb. über mögliche bestehende Interessenkonflikte, bspw. gem. §34b Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), ordnungsgemäß erfüllt.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer sowie sämtliche an der Platzierung der Werbemittel beteiligte Dritte von allen Ansprüchen frei, die wegen der Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, presserechtlicher, strafrechtlicher oder jedweder sonstiger rechtlicher Bestimmungen entstehen, auch wenn die Werbemittel dem Auftragnehmer oder den beteiligten Dritten als eigene Inhalte zugerechnet werden.
Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unverzüglich, auch nach der erfolgten Veröffentlichung der Werbemittel, informieren, wenn er Kenntnis von Umständen erhält, die den Verdacht begründen können, dass Werbemittel gegen anwendbares Recht verstoßen und stellt den Auftragnehmer sowie die an der Platzierung beteiligten Dritten von sämtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der unterlassenen bzw. verspäteten Information oder hieraus resultierender unterlassener bzw. verspäteter Maßnahmen geltend gemacht werden.
5.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung der Werbemittel vorzunehmen. Der Auftragnehmer sowie die an der Platzierung der Werbung beteiligten Dritten, sind berechtigt, Werbekampagnen, hinsichtlich derer der begründete Verdacht eines Verstoßes gegen vorstehende Bestimmungen besteht und Links, welche zu Inhalten führen, hinsichtlich derer ein begründeter Verdacht eines Verstoßes gegen die vorstehenden Bestimmungen besteht, abzulehnen oder die Platzierung dieser Werbekampagnen vorzeitig zu beenden. Einer vorherigen Ankündigung bedarf es nicht. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich von der durchgeführten Maßnahme unterrichten. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass der Auftragnehmer die Werbekampagne zu Unrecht abgelehnt oder beendet hat. Weitergehende Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bestimmte Werbemittel zurückzuweisen, soweit sie gegen die vorgenannten Vorschriften verstoßen, sonstige rassistische, sexuell anstößige, beleidigende und / oder verunglimpfende Inhalte zum Gegenstand haben oder aufgrund eines nicht vereinbarten Formats vom Auftragnehmer nicht verarbeitet werden können. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, Ersatzwerbemittel für die entsprechende Werbemaßnahme zu liefern.
6. GewährleistungWerden Werbekampagnen nicht oder nicht vollständig erbracht, so ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, die vereinbarten Werbekampagnen nachzuholen. Schlagen zwei Nachbesserungen fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl zum Rücktritt vom Werbevertrag oder zur Minderung berechtigt. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
7. Preise, Zahlungsbedingungen, AbrechnungsgrundlageDie im Werbevertrag vereinbarten Preise sind Nettopreise.
Bei der Zahlung durch Vorkasse wird dem Auftraggeber ein Skonto i.H.v. 3% des Rechnungsbetrags gewährt. Andernfalls sind Rechnungen zahlbar innerhalb von 5 (fünf) Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei der Zahlung sind Kunden- und Rechnungsnummer anzugeben. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann der Auftragnehmer die weitere Durchführung der Werbekampagne bis zur Bezahlung verweigern und für die Durchführer weiterer Werbekampagnen eine Vorauszahlung verlangen.
Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, Mahngebühren i.H.v. 5 Euro bei der zweiten Mahnung und 10 Euro bei der dritten Mahnung zu fordern und für die Beitreibung anfallende Anwalts- und Inkassogebühren an den Auftraggeber zu berechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
Die Abrechnung der Werbekampagnen erfolgt auf Grundlage der vom Auftragnehmer erstellten Reportings. Diese werden dem Auftraggeber auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis unbenommen, dass das vom Auftragnehmer erstellte Reporting unzutreffend ist.
8. Geheimhaltung, DatenschutzDie Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle im Rahmen dieses Vertrages erhaltenen Daten, Schriftstücke, Informationen über Planungen sowie der Geschäftspolitik des jeweiligen Vertragspartners, Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen und streng geheim zu halten, sofern diese nicht öffentlich bekannt oder zugänglich sind. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
Die Geheimhaltung erstreckt sich auch auf die Verschwiegenheitspflicht der für die Vertragsparteien tätigen und ausscheidenden Mitarbeiter.
9. HaftungEine Haftung des Auftragnehmers sowie seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach auf den Auftragsumfang der jeweiligen Buchung beschränkt, es sei denn der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Nichterzielung der beabsichtigten Ergebnisse bei der jeweiligen Werbekampagne.
10. Stornofristen, Beendigung einer WerbekampagneStornierungen von Werbekampagnen müssen in Textform (per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg) erfolgen. Eine Stornierung bis zu zwei Wochen vor Beginn der Werbekampagne ist kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung weniger als zwei Wochen vor Beginn der Werbekampagne fallen als Stornogebühr 30% des Nettoauftragswertes an. Bei einer Stornierung nach Beginn der Werbekampagne ist der Auftragnehmer berechtigt, 50% des Nettoauftragswertes, der zum Zeitpunkt der Beendigung der Schaltung der Online Werbung noch aussteht, zu berechnen. Daneben wird der Preis für die bereits durchgeführte Werbekampagne anteilig in Rechnung gestellt.
11. SchlussbestimmungenÄnderungen oder Ergänzungen zum Werbevertrag einschließlich Änderungen der AGB, bedürfen der Textform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Textformerfordernis.
Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB oder Teile von diesen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Vielmehr wird die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die dem von den Vertragsparteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
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