
Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse zu Abweichungen im Fahrplan führen. Unsere Verkehrsmeldungen bieten Ihnen umfangreiche Informationen über mögliche Einschränkungen. Was bei einer eventuellen Umplanung Ihrer Reise zu beachten ist, erfahren Sie hier.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
Ereignis | Entschärfung einer Weltkriegsbombe zwischen Osnabrück und Hannover |
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Ursache | Entschärfung einer Fliegerbombe |
Beginn | 16.03.2025 |
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Entschärfung einer Weltkriegsbombe zwischen Osnabrück und Hannover
Für Verbindungen im Raum Niedersachsen hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Aufgrund der Entschärfung einer Weltkriegsbombe kommt es zu Beeinträchtigungen im Fernverkehr der Deutschen Bahn. "
"Entschärfung einer Fliegerbombe" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Niedersachsen wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Entschärfung einer Fliegerbombe" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Betroffen sind folgende Verbindungen im Fernverkehr:
IC-Züge zwischen Hannover und Amsterdam werden umgeleitet und halten nicht in Bünde und Osnabrück Hbf. Es kommt zu zusätzlichen Verspätungen von etwa 40 Minuten.
ICE-Züge zwischen Hannover und Köln mit planmäßigem Halt in Osnabrück Hbf werden umgeleitet und halten nicht Osnabrück Hbf und Münster(Westf)Hbf.
Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten. Bitte informieren Sie sich nochmals vor Reiseantritt über Ihre Verbindung auf bahn.de, im DB Navigator oder bei der telefonischen Reiseauskunft 030/2970."
Diese Meldung wurde am 16.03.2025 um 15.02 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Ist bereits abzusehen, dass Ihr Zug sein Ziel mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten erreicht, sind Sie - solange der Zielbahnhof übereinstimmt - berechtigt, Ihre Fahrt bei nächster Gelegenheit oder später auf einer anderen Route fortzusetzen. Verspätet sich der Zug um mehr als 60 Minuten, können Sie die Fahrt abbrechen oder von der Reise zurücktreten und sich den Ticketpreis dafür anteilig für die nicht genutzte Strecke oder vollständig erstatten lassen. Sie wollen Ihre Reise trotz zu erwartender Verspätung antreten oder fortsetzen? Ab 60 Minuten Verspätung steht Ihnen eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises zu. 50 Prozent erhalten Sie zurück, wenn sich Ihr Zug um mehr als 120 Minuten verspätet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de
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