Deutsche Bahn News heute: Stammstrecke: Ärztliche Versorgung eines Fahrgastes

Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Zugreisende in Bayern. Das müssen Sie wissen.

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Aktuelle Verkehrsmeldungen der Deutschen Bahn auf news.de. Bild: picture alliance/dpa | Silas Stein

Ob geschäftlich unterwegs oder privat: Änderungen im Fahrplan sind für alle Fahrgäste eine zumeist unangenehme Herausforderung. Damit Sie Ihre Reiseroute im Ausnahmefall entsprechend anpassen können, sind zeitnahe und transparente Informationen unabdingbar. Worauf es in der aktuellen Situation ankommt, verraten wir Ihnen hier.

DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick

EreignisStammstrecke: Ärztliche Versorgung eines Fahrgastes
UrsacheÄrztliche Versorgung eines Fahrgastes
Beginn14.03.2025
Ende14.03.2025

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Stammstrecke: Ärztliche Versorgung eines Fahrgastes

Für Verbindungen im Raum Bayern hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:

"Derzeit kommt es auf der Stammstrecke in Richtung Pasing zu Verspätungen von 5 bis 10 Minuten. "

"Ärztliche Versorgung eines Fahrgastes" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Bayern wissen

Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Ärztliche Versorgung eines Fahrgastes" kommuniziert. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:

"Durch vorzeitige Zugwenden im Außenbereich kommt es auch zu Teilausfällen.
Grund für diese Beeinträchtigungen war eine ärztliche Versorgung eines Fahrgastes an der Hackerbrücke."

Diese Meldung wurde am 14.03.2025 um 17.03 Uhr aktualisiert.

Was tun bei Verspätung?

Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++

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/roj/news.de

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