Vor Kurzem wurde für einzelne Regionen in der Schweiz eine Lawinenwarnung herausgegeben. Wo genau welche Gefahrenstufe gilt und was Sie vor Ort beachten müssen, erfahren Sie hier bei News.de.
Das SLF meldet aktuell, dass unter anderem für die Gebiete Bergell, Oberes Puschlav, Untere Leventina, Riviera, Obere Maggiatäler, Untere Maggiatäler, Unteres Puschlav, Bernina, Avers und Corvatsch Lawinengefahr besteht. Die Gültigkeitsdauer der Warnung erstreckt sich vorläufig vom 16.12.2024 bis zum 17.12.2024.
Lawinengefahr: Darauf sollten Sie achten!
In Bezug auf die Schneebeschaffenheit meldet die Zentrale: "Der Neuschnee und die Schneeverwehungen vom Wochenende sind im Norden teilweise noch auslösungsgefährdet. Dies ist vor allem in windgeschützten Gebieten der Fall, wo er auf einer facettierten Oberfläche oder auf Oberflächenreif (Raureif) abgelagert wurde. Auch in den tieferen Lagen der Altschneedecke gibt es einige facettierte Schwachschichten. Diese sind vor allem an West-, Nord- und Osthängen noch vereinzelt auslösungsgefährdet.An der Alpensüdflanke und in Mittelbünden liegt noch sehr wenig Schnee, so dass Skitouren mancherorts kaum noch möglich sind."
Als Ursache für die Gefahrenlage wird vom Lawinenwarndienst Triebschnee benannt. Wenn der Wind Schnee von windzugewandten Hängen oder Kanten aufnimmt und auf windabgewandten Hängen oder Kanten absetzt, entsteht Triebschnee. Diese Verlagerung kann zu Schwachschichten in der Schneedecke führen, die wiederum zu Lawinenabgängen führen können. Weitere Details seien jedoch in den einzelnen Regionen der Schweiz individuell stark ausgeprägt.
Lawinenwarnung bis Stufe 2!
Für alle in der jüngsten Lawinenwarnung herausgegebenen Gebiete gilt die Warnstufe 1. Betroffen sind entsprechend:
- Unteres Puschlav
- Oberes Puschlav
- Bergell
- Bernina
- Corvatsch
- Basso Moesano
- Alto Moesano
- Die Riviera
- Untere Maggiatäler
- Untere Leventina
- Obere Maggiatäler
- Bleniotal
- Avers
Die hier gemeldeten Regionen sind jedoch nicht die einzigen, in denen gerade eine potenzielle Gefahr für Lawinen besteht. Vielmehr sind verteilt über die gesamte Schweiz Warnungen verschiedener Stufen weiterhin gültig. Die derzeit höchste Warnstufe 2 gilt unter anderem für
- Zermatt
- Saas Fee
- Davos
- Jungfrau-Region
- Samnaun
- St. Moritz
- Zuoz
- Engelberg
- Adelboden
- Flims
- Gersau
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Was bedeutet die Gefahrenmeldung für Sie?
Wie sich die Lage in nächster Zeit entwickelt, ist schwer zu sagen, auch die Meldestelle hat sich dazu bisher nicht geäußert. Wenn Sie Ihren Urlaub in den betroffenen Gebieten verbringen und dabei wandern oder skifahren möchten, sollten Sie sich rechtzeitig bei den örtlichen Tourismusstellen informieren. Es wird dringend empfohlen, die ausgewiesenen Wege und Pisten in jedem Fall nicht zu verlassen. Entsprechend der Gefahrenstufen sollten Sie bestimmte Regeln beachten, um sich nicht in Gefahr zu bringen.
Bei Stufe 1 ist die Gefahr für Lawinen gering. An extrem steilen Hängen können diese nur vereinzelt ausgelöst werden.
- Für Personen, die sich im ungesicherten Gelände aufhalten, wird empfohlen, extrem steile Hänge einzeln zu befahren und die Absturzgefahr immer im Auge zu behalten.
Bei Stufe 2 wird die Gefahrensituation als mäßig eingeschätzt. Lawinen können insbesondere an sehr steilen Hängen ausgelöst werden. Das Auftreten größerer spontaner Lawinen ist nicht zu erwarten.
- Bei einem problematischen Schneedeckenaufbau (Altschneeproblem) ist besondere Vorsicht angebracht..
Darüber hinaus empfielt es sich, auf das konkrete Lawinenproblem zu achten:
- Vermeiden Sie Triebschneeablagerungen insbesondere an Übergängen von wenig zu viel und von weichem zu hartem Schnee.
Wie gefährlich Lawinen vor allem für Wanderer und Skifahrer sein können und wie Sie sich im Ernstfall als Wintersportler verhalten müssen, lesen Sie hier und hier auf News.de.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des SLF generiert. Datenupdates erfolgen täglich (zuletzt am 17.12.2024 um 17:02 Uhr). Bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Gefahrenstufen und Wetterbedingungen im Laufe des Tages sowie von Tal zu Tal ändern können. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
roj/news.de
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