Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Zugreisende in Baden-Württemberg. Das müssen Sie wissen.
Ob Sie regelmäßig pendeln oder nur gelegentlich mit dem Zug unterwegs sind: Abweichungen im Fahrplan sind für alle Reisenden eine zumeist unangenehme Herausforderung. Unsere Verkehrsmeldungen bieten Ihnen umfangreiche Informationen über mögliche Einschränkungen. Was bei einer eventuellen Umplanung Ihrer Reise zu beachten ist, erfahren Sie hier.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
Ereignis | unbefugte Personen im Gleisbereich in Wendlingen. Abweichungen auf der Linie S1 |
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Ursache | Unbefugte Personen auf der Strecke |
Beginn | 21.11.2024 |
Ende | 21.11.2024 |
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unbefugte Personen im Gleisbereich in Wendlingen. Abweichungen auf der Linie S1
Für Verbindungen im Raum Baden-Württemberg hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Aufgrund von Personen im Gleis kommt es zu Abweichungen auf der Linie S1"
"Unbefugte Personen auf der Strecke" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Baden-Württemberg wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Unbefugte Personen auf der Strecke" kommuniziert. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Fahrgäste veröffentlicht. Sollten Sie von den Änderungen im Fahrplan betroffen sein, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Aufgrund unbefugter Personen im Gleisbereich in Wendlingen ist die Strecke zwischen Plochingen und Kirchheim Teck gesperrt, es kommt zu Abweichungen auf der Linie S1. Informieren Sie sich vor Fahrtantritt im Internet und beachten Sie die Durchsagen und Anzeigetafeln an den Bahnhöfen."
Diese Meldung wurde am 21.11.2024 um 20.37 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de
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