Die Deutsche Bahn informiert in einer aktuellen Meldung Zugreisende in Baden-Württemberg. Die Details hier im Überblick.
Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse zu Änderungen im Fahrplan führen. Damit Sie Ihre Reiseroute im Ausnahmefall entsprechend anpassen können, sind zeitnahe und transparente Informationen wichtig. Worauf es in der aktuellen Situation ankommt, erfahren Sie hier.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
Ereignis | Stuttgart Schwabstr. Signalstörung behoben |
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Ursache | Reparatur an einem Signal |
Beginn | 18.11.2024 |
Ende | 18.11.2024 |
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Stuttgart Schwabstr. Signalstörung behoben
Für Verbindungen im Raum Baden-Württemberg hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"Verspätungen und Halteausfälle im innerstädtischen S-Bahn -Verkehr"
"Reparatur an einem Signal" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Baden-Württemberg wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Reparatur an einem Signal" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Das defekte Signal in Stuttgart Schwabstr. funktioniert wieder.Die S-Bahnlinien S4 und S5 verkehren wieder regulär. Bis sich der S-Bahn-Verkehr wieder eingetaktet hat, kommt es noch zu Verspätungen und Folgeausfällen. Die Abweichungen werden schnellstmöglich in die Reiseauskunft eingepflegt. Bitte prüfen Sie weiterhin Ihre Reiseverbindung online und achten Sie auf die Lautsprecherdurchsagen und Anzeigen auf den Bahnsteigen."
Diese Meldung wurde am 18.11.2024 um 07.57 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Damit Sie Ihr Reiseziel im Nahverkehr so schnell wie möglich erreichen, sind Sie bei einer absehbaren Verspätung Ihres Zuges von mindestens 20 Minuten berechtigt, Ihre Fahrt auf einer anderen Route fortzusetzen. Dies kann auch ein Zug des Fernverkehrs sein, solange er nicht reservierungspflichtig ist oder es sich um eine Sonderfahrt handelt. Bei erheblich ermäßigten Fahrkarten gelten Sonderregelungen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de
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