Laut Deutscher Bahn kommt es aktuell zu Fahrplanänderungen in Nordrhein-Westfalen und Hessen. Was Bahnreisende wissen sollten, lesen Sie hier.
Manchmal können unvorhergesehene Ereignisse zu Abweichungen im Fahrplan führen. Damit Sie Ihre Reiseroute im Ausnahmefall entsprechend anpassen können, sind zeitnahe und transparente Informationen wichtig. Worauf es in der aktuellen Situation ankommt, erfahren Sie hier.
DB-News aktuell: Die Fahrplanänderung auf einen Blick
Ereignis | Streikankündigung in den Niederlanden |
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Ursache | Streikauswirkungen |
Beginn | 20.11.2024 |
Ende | 20.11.2024 |
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Streikankündigung in den Niederlanden
Für Verbindungen im Raum Nordrhein-Westfalen und Hessen hat die Deutsche Bahn eine aktuelle Mitteilung herausgegeben. Das Unternehmen teilt dazu mit:
"In den Niederlanden wurden für den 20.11.2024 Streikmaßnahmen für den Zeitraum von 06:00 Uhr bis 09:00 Uhr angekündigt. "
"Streikauswirkungen" - Das sollten Fahrgäste der Deutschen Bahn in Nordrhein-Westfalen und Hessen wissen
Als Grund für die Änderungen im Fahrplan wurde "Streikauswirkungen" angegeben. In Bezug auf die aktuelle Meldung hat die Deutsche Bahn weitere Hinweise für Bahnreisende veröffentlicht. Wenn Sie von den Fahrplanänderungen betroffen sind, beachten Sie bitte auch folgende Information:
"Betroffen sind folgende Verbindungen im Fernverkehr:
Einzelne internationale ICE/IC-Züge zwischen Deutschland und den Niederlanden verspäten im genannten Zeitraum um etwa 30 Minuten.
Bitte informieren Sie sich nochmals vor Reiseantritt über Ihre Verbindung auf bahn.de, im DB Navigator oder bei der telefonischen Reiseauskunft 030/2970."
Diese Meldung wurde am 15.11.2024 um 11.07 Uhr aktualisiert.
Was tun bei Verspätung?
Ist bereits abzusehen, dass Ihr Zug sein Ziel mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten erreicht, sind Sie - solange der Zielbahnhof übereinstimmt - berechtigt, Ihre Fahrt bei nächster Gelegenheit oder später auf einer anderen Route fortzusetzen. Verspätet sich der Zug um mehr als 60 Minuten, können Sie die Fahrt abbrechen oder von der Reise zurücktreten und sich den Ticketpreis dafür anteilig für die nicht genutzte Strecke oder vollständig erstatten lassen. Sie wollen Ihre Reise trotz zu erwartender Verspätung antreten oder fortsetzen? Ab 60 Minuten Verspätung steht Ihnen eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises zu. 50 Prozent erhalten Sie zurück, wenn sich Ihr Zug um mehr als 120 Minuten verspätet.
+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf Basis aktueller Daten (Quelle: bahn.de) erstellt und wird regelmäßig aktualisiert. Feedback und Anmerkungen nehmen wir unter hinweis@news.de entgegen. +++
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kns/roj/news.de
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